Beamtentum und gesetzliche Krankenversicherung – das passt nur in den seltensten Fällen zusammen. Vielmehr haben Beamte eine besondere Situation bei der Krankenversicherung. Sie erhalten Zuschüsse von ihrem Dienstherrn. Deshalb können sie sich alternativ zur klassischen, gesetzlichen Krankenversicherung, privat absichern.
Wie die Regelung bezüglich Polizisten und der Krankenversicherung genau aussieht, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Dabei wird im Allgemeinen zwischen zwei Modellen, dem Beihilfe- und dem Heilfürsorge-Modell, unterschieden. Je nachdem, in welche Kategorie du und dein Bundesland fallen, ergeben sich weitere Versicherungen, mit denen du dich als Polizist absichern musst. Andernfalls drohen Versicherungslücken, die im Fall der Fälle mit unerwartet hohen Kosten verbunden sein können.
Im Modell der Heilfürsorge, welches in einigen Bundesländern zum Tragen kommt, zahlt das Land oder der Staat deine gesamten Behandlungskosten. In dieser Form der Beamtenversicherung sind jedoch nicht alle Leistungen enthalten, weshalb du für bestimmte Eventualitäten Zusatzversicherungen abschließen solltest. So werden beispielsweise Sehhilfen und Zahnersatz für Polizisten nicht von der Heilfürsorge des Dienstherrn abgedeckt.
Darüber hinaus solltest du in Form einer kleinen oder großen Anwartschaft bereits möglichst früh dafür sorgen, dass du mit dem Eintritt in den Ruhestand privat versichert bist. Schließlich gilt der Anspruch auf Heilfürsorge lediglich während der aktiven Berufslaufbahn.
In einigen Bundesländern allerdings, kommt das Konzept der Beihilfe zur Anwendung. Dieses gewährt, dass der Dienstherr die Kosten dafür auch im Ruhestand übernimmt. Während je nach familiärer Situation zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten übernommen werden, solltest du für den übrigen Teil in jedem Fall in eine private Krankenversicherung eintreten. Auf diese Weise kannst du von diversen Vorteilen wie einer schnellen Terminvergabe sowie einer größeren Auswahl an Behandlungsmethoden profitieren.