Die Diensthaftpflichtversicherung begleicht Schäden mit den verschiedensten Ursachen. Zu den Übernahmen zählen beispielsweise der Verlust eines Generalschlüssels, das Versäumen von Terminen und Fristen oder das fehlerhafte Ausstellen von Dokumenten. All diese Fehler können zu einer ganzen Reihe an Personen- und Sachschäden führen, die mitunter mit erheblichen Folgekosten verbunden sind. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt vor möglichen Schadensersatzforderungen.
Selbiges gilt, wenn du beim Führen eines dienstlich genutzten Fahrzeugs einen Schaden an Personen oder Dingen verursachst. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei diesem Fahrzeug um ein einfaches Transportmittel wie einen Pkw oder ein Spezialfahrzeug wie einen Lastwagen handelt. Auch ein Gefechtsfahrzeug der Bundeswehr oder ein Wasserfahrzeug der Feuerwehr gehören dazu. Ebenso sind die Schäden, die ein dienstlich genutztes Tier – beispielsweise ein Hund oder ein Pferd – verursacht, von der Diensthaftpflichtversicherung optimal abgesichert. Dies gilt im Übrigen auch, wenn du deine privaten Tiere zu dienstlichen Zwecken nutzt.
Doch neben dem großen Spektrum an Vorfällen, die von der Diensthaftpflichtversicherung abgedeckt werden, gibt es auch einige Fälle, in denen die meisten Versicherungen nicht zahlungsbereit sind. Hierunter fallen Schäden, deren Ursache in einer kaufmännischen Kalkulations-, Organisations- oder Spekulationstätigkeit liegen. Auch Schäden, die durch das nicht ordnungsgemäße Abschließen von Versicherungsverträgen entstehen, werden von der Diensthaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Ein wichtiger Faktor für die Fallentscheidung einer Diensthaftpflichtversicherung besteht darin, ob die Pflichtverletzung oder das Fehlverhalten unwissentlich oder wissentlich herbeigeführt wurde. Es spielt eine Rolle, ob der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich entstanden ist, wenn ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst haften soll. Während unbeabsichtigte und unwissentliche Vorfälle in jedem Fall abgedeckt werden, sieht dies im Fall einer wissentlichen Pflichtverletzung, schwerem Fehlverhalten oder einer groben Fahrlässigkeit schon anders aus. Kann die Versicherung dir nachweisen, dass du deine Pflichten wissentlich außer Acht gelassen hast, kann es passieren, dass sie nicht bereit ist, den gestellten Schadensersatzforderungen nachzukommen.