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Diensthaftpflicht-Versicherung: Alles was du darüber wissen musst

15.07.2022|Blaulichtversichert |Allgemein
Tätigkeiten im öffentlichen Dienst sind immer mit gewissen Risiken verbunden. So können durch unbeabsichtigtes und fehlerhaftes Handeln Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen, gegen die du dich unbedingt absichern solltest. Eine Diensthaftpflicht-Versicherung bietet dir genau in diesen Fällen einen zuverlässigen Schutz und sorgt dafür, dass du als Beamter sorgenfrei deinem Dienst nachgehen kannst.

Eine Diensthaftpflicht-Versicherung erweitert den Wirkungsbereich der Privathaftpflicht auf den dienstlichen, sprich den beruflichen Bereich. Beamte, Richter, Berufssoldaten, Gerichtsvollzieher, Bundesfreiwiligendienstleistende und andere Akteure des öffentlichen Dienstes sollten keineswegs auf eine Diensthaftpflicht-Versicherung verzichten. Gleiches gilt für Berufstätige in Heil- und Pflegeberufen. Blaulichtversichert zeigt dir, welche Leistungen eine gute Diensthaftpflicht-Versicherung umfasst und berät dich persönlich zur optimalen Versicherungslösung.

Diensthaftpflicht abschließen

Von Schlüsselverlust bis Personenschaden – Versicherungsleistungen im Überblick

Grundsätzlich deckt eine Diensthaftpflicht-Versicherung alle Schäden ab, die bei der Ausführung deiner Arbeit im öffentlichen Dienst potenziell zustande kommen. Im klassischen Fall des Verlusts eines Dienstschlüssels müssen Beamte, die nicht über eine Diensthaftpflicht-Versicherung verfügen, die Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage selbst tragen – je nach Größe des Gebäudes ein kostspieliges Unterfangen für den privaten Geldbeutel. Versicherte profitieren in diesem Fall davon, dass die Versicherung die Haftung für den entstandenen Sachschaden übernimmt.

Weitere Beispiele, die in der Praxis häufig auftreten, sind Verletzungen des Datenschutzes zu persönlichen Daten sowie Personenschäden durch ein dienstlich geführtes Tier, beispielsweise einen Polizeihund. Auch Schäden, die durch die dienstliche Nutzung von Maschinen und Fahrzeugen entstehen, werden von der Diensthaftpflicht-Versicherung abgedeckt. Nicht zuletzt bist du neben Personen- und Sachschäden auch gegen Vermögensschäden bestens abgesichert. Diese werden dabei wie klassische Sachschäden behandelt.

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Schadensersatzforderungen – so geht die Diensthaftpflicht-Versicherung damit um

Tritt ein Schaden durch dein Handeln im dienstlichen Kontext auf, stellen die Geschädigten in den meisten Fällen eine Schadensersatzforderung. Hierbei muss zwischen berechtigten und unberechtigten Forderungen unterschieden werden. In beiden Fällen hilft dir eine gute Diensthaftpflicht-Versicherung dabei, dass du die Forderung nicht erfüllen musst. Auf diese Weise bietet sie dir in der meist komplizierten und unübersichtlichen Haftungs­situation bei Berufen des öffentlichen Dienstes die nötige Sicherheit.

Ist eine Schadensersatzforderung zu hoch oder vollständig unberechtigt, wehrt eine Diensthaftpflicht-Versicherung diese kostenfrei für dich ab. Im Zweifelsfall kann dies auch vor Gericht geschehen, falls sich der Geschädigte nicht einsichtig zeigt und seine Forderung zurücknimmt. Ist die Schadensersatzforderung hingegen berechtigt, reguliert eine gute Diensthaftpflicht-Versicherung den Schaden durch eine Zahlung an den Geschädigten. Diesen Betrag musst du also nicht mehr mit deinem privaten Vermögen begleichen.

Gedeckelt wird die Versicherungssumme durch den Versicherungsvertrag. Bei einem hohen Anteil an Auslandsaufenthalten im Rahmen des Dienstes ist es auch wichtig, dass die gewählte Diensthaftpflicht-Versicherung nicht nur in der Bundesrepublik gültig ist.

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Vom Beamten bis zum Pfleger – wer eine Diensthaftpflicht-Versicherung benötigt

Eine Diensthaftpflicht-Versicherung zählt zu den grundlegenden Versicherungen für Angehörige der Berufe des öffentlichen Dienstes. Ob klassische Beamte, Richter und Gerichtsvollzieher, Berufssoldaten oder öffentlich-rechtliche Mandatsträger – all diesen Berufen wird der Abschluss einer passenden Diensthaftpflicht-Versicherung dringend empfohlen.

Auch Bundesfreiwilligendienstleister, Angestellte in einer Bildungseinrichtung sowie Gemeindedienstleistende sollten von einer Diensthaftpflicht-Versicherung Gebrauch machen, um Schadensersatzansprüche im Zweifelsfall sicher abwehren zu können. Nicht zuletzt sollten auch Angehörige der Pflege- und Heilberufe, beispielsweise Krankenschwestern und Pflegekräfte, auf Nummer Sicher gehen und auf eine Diensthaftpflicht-Versicherung setzen.

Wann zahlt die Diensthaftpflicht-Versicherung – und wann nicht?

Die Diensthaftpflicht-Versicherung begleicht Schäden mit den verschiedensten Ursachen. Hierzu zählen beispielsweise der Verlust eines Generalschlüssels, das Versäumen von Terminen und Fristen oder das fehlerhafte Ausstellen von Dokumenten. All diese Fehler können zu einer ganzen Reihe an Personen- und Sachschäden führen, die mitunter mit erheblichen Folgekosten verbunden sind. Eine Diensthaftpflicht-Versicherung schützt vor dabei möglichen Schadensersatzforderungen.

Selbiges gilt, wenn du beim Führen eines dienstlich genutzten Fahrzeugs einen Schaden an Personen oder Dingen verursachst. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei diesem Fahrzeug um ein einfaches Transportmittel wie einen Pkw oder ein Spezialfahrzeug wie einen Lastwagen, ein Gefechtsfahrzeug der Bundeswehr oder ein Wasserfahrzeug der Feuerwehr handelt. Auch gegen die Schäden, die ein dienstlich genutztes Tier, beispielsweise ein Hund oder ein Pferd, verursacht, sichert dich eine Diensthaftpflicht-Versicherung optimal ab. Dies gilt im Übrigen auch, wenn du deine privaten Tiere zu dienstlichen Zwecken nutzt.

Doch neben dem großen Spektrum an Vorfällen, die von der Diensthaftpflicht-Versicherung abgedeckt werden gibt es auch einige Fälle, in denen die meisten Versicherungen nicht zahlungsbereit sind. Hierunter fallen Schäden, deren Ursache in einer kaufmännischen Kalkulations-, Organisations- oder Spekulationstätigkeit liegen. Auch Schäden, die durch das nicht ordnungsgemäße Abschließen von Versicherungsverträgen entstehen, werden von der Diensthaftpflicht-Versicherung nicht abgedeckt. 

Ein wichtiger Faktor für die Fallentscheidung einer Diensthaftpflicht-Versicherung besteht darin, ob die Pflichtverletzung oder das Fehlverhalten unwissentlich oder wissentlich herbeigeführt wurde. Während unbeabsichtigte und unwissentliche Vorfälle in jedem Fall abgedeckt werden, sieht dies im Fall einer wissentlichen Pflichtverletzung oder einer groben Fahrlässigkeit schon anders aus. Kann die Versicherung dir nachweisen, dass du deine Pflichten wissentlich außer Acht gelassen hast, kann es passieren, dass sie nicht bereit ist, den gestellten Schadensersatzforderungen nachzukommen.

Blaulichtversichert – professionelle Beratung zur Diensthaftpflicht-Versicherung

Blaulichtversichert ist der professionelle Partner rund um das Thema Versicherungen in Beamten-, Pflege- und Blaulichtberufen. Unser qualifiziertes Team hilft dir dabei, für deinen individuellen Fall die optimale Kombination an Versicherungen zu finden. Eine wichtige Rolle nimmt hierbei auch die Wahl einer passenden Diensthaftpflicht-Versicherung ein. Diese sollte mit einem starken Preis-Leistungs-Verhältnis, einer hohen Versicherungssumme sowie zusätzlichen Vorteilen überzeugen.

Zögere nicht und nimm Kontakt zum kompetenten Team von Blaulichtversichert auf, um einen ersten Termin für deine persönliche Versicherungsberatung zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, dich rund um das Thema Versicherungen mit Rat und Tat unterstützen zu können.

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