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Diensthaftpflichtversicherung: Was du darüber wissen musst

15.07.2022|Blaulichtversichert |Allgemein
Tätigkeiten im öffentlichen Dienst sind immer mit gewissen Risiken verbunden. So können durch unbeabsichtigtes und fehlerhaftes Handeln Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Dagegen solltest du dich unbedingt absichern. Eine Diensthaftpflichtversicherung bietet dir genau in diesen Fällen einen zuverlässigen Schutz. Sie sorgt dafür, dass du als Beamter sorgenfrei deinem Dienst nachgehen kannst.

Eine Diensthaftpflichtversicherung erweitert den Wirkungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung auf den dienstlichen Teil, sprich den beruflichen Bereich. Beamte, Richter, Berufssoldaten, Gerichtsvollzieher, Bundesfreiwiligendienstleistende und andere Akteure des öffentlichen Dienstes sollten keineswegs auf eine Diensthaftpflichtversicherung verzichten. Gleiches gilt für weitere Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst und Berufstätige in Heil- und Pflegeberufen. Nicht in jedem Fall ist in seiner Amtspflicht der jeweilige Dienstherr verantwortlich. Blaulichtversichert zeigt dir, welche Leistungen eine gute Diensthaftpflichtversicherung umfasst und berät dich persönlich zur optimalen Versicherungslösung.

Diensthaftpflicht abschließen

Von Schlüsselverlust bis Personenschaden – Versicherungsleistungen im Überblick

Grundsätzlich deckt eine Diensthaftpflichtversicherung alle Schäden und finanziellen Folgen ab, die bei der Ausführung deiner Arbeit im öffentlichen Dienst potenziell zustande kommen. Im klassischen Fall des Verlusts eines Dienstschlüssels müssen Beamte, die nicht über eine Diensthaftpflichtversicherung verfügen, die Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage selbst tragen. Je nach Größe des Gebäudes wird dies ein kostspieliges Unterfangen für den privaten Geldbeutel beim Regress nehmen. Versicherte profitieren in diesem Fall davon, dass die Versicherung die Haftung für den entstandenen Sachschaden und die hohen Kosten übernimmt.

Weitere Beispiele, die in der Praxis häufig auftreten, sind Verletzungen der Amtspflicht oder des Datenschutzes bei persönlichen Daten. Auch Personenschäden durch ein dienstlich geführtes Tier, beispielsweise ein Polizeihund, werden abgedeckt. Schäden, die durch die dienstliche Nutzung von Maschinen und Fahrzeugen entstehen, sind Teil der Diensthaftpflichtversicherung. Nicht zuletzt bist du neben Personen- und Sachschäden auch gegen Vermögensschäden bestens abgesichert. Diese werden dabei wie klassische Sachschäden behandelt.

 

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Schadensersatzforderungen – so geht die Diensthaftpflicht-Versicherung damit um

Tritt ein Schaden durch dein Handeln im dienstlichen Kontext auf, stellen die Geschädigten in den meisten Fällen einen Anspruch auf Schadensersatz. Hierbei muss zwischen berechtigten und unberechtigten Ansprüchen unterschieden werden. In beiden Fällen hilft dir eine gute Diensthaftpflichtversicherung dabei, dass du die Forderung nicht erfüllen musst. Auf diese Weise bietet sie dir in der meist komplizierten und unübersichtlichen Haftungs­situation bei Berufen des öffentlichen Dienstes die nötige Sicherheit.

Ist eine Schadensersatzforderung zu hoch oder vollständig unberechtigt, wehrt eine Diensthaftpflichtversicherung diese kostenfrei für dich ab. Im Zweifelsfall kann dies auch vor Gericht geschehen, falls sich der Geschädigte nicht einsichtig zeigt und seine Forderung zurücknimmt. Ist die Schadensersatzforderung hingegen berechtigt, reguliert eine gute Diensthaftpflichtversicherung die entstandenen Schäden durch eine Zahlung an den Geschädigten. Diesen Betrag musst du also nicht mehr mit deinem privaten Vermögen begleichen.

Gedeckelt wird die Versicherungssumme durch den Versicherungsvertrag. Bei einem hohen Anteil an Auslandsaufenthalten im Rahmen des Dienstes ist es auch wichtig, dass die gewählte Diensthaftpflichtversicherung nicht nur in der Bundesrepublik gültig ist.

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Vom Beamten bis zum Pfleger – wer eine Diensthaftpflicht-Versicherung benötigt

Eine Diensthaftpflicht-Versicherung zählt zu den grundlegenden Versicherungen für Angehörige der Berufe des öffentlichen Dienstes. Ob klassische Beamte, Richter und Gerichtsvollzieher, Berufssoldaten oder öffentlich-rechtliche Mandatsträger – all diesen Berufen wird der Abschluss einer passenden Diensthaftpflicht-Versicherung dringend empfohlen.

Auch Bundesfreiwilligendienstleister, Angestellte in einer Bildungseinrichtung sowie Gemeindedienstleistende sollten von einer Diensthaftpflicht-Versicherung Gebrauch machen, um Schadensersatzansprüche im Zweifelsfall sicher abwehren zu können. Nicht zuletzt sollten auch Angehörige der Pflege- und Heilberufe, beispielsweise Krankenschwestern und Pflegekräfte, auf Nummer Sicher gehen und auf eine Diensthaftpflicht-Versicherung setzen.

Wann zahlt die Diensthaftpflicht-Versicherung – und wann nicht?

Die Diensthaftpflichtversicherung begleicht Schäden mit den verschiedensten Ursachen. Zu den Übernahmen zählen beispielsweise der Verlust eines Generalschlüssels, das Versäumen von Terminen und Fristen oder das fehlerhafte Ausstellen von Dokumenten. All diese Fehler können zu einer ganzen Reihe an Personen- und Sachschäden führen, die mitunter mit erheblichen Folgekosten verbunden sind. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt vor möglichen Schadensersatzforderungen.

Selbiges gilt, wenn du beim Führen eines dienstlich genutzten Fahrzeugs einen Schaden an Personen oder Dingen verursachst. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei diesem Fahrzeug um ein einfaches Transportmittel wie einen Pkw oder ein Spezialfahrzeug wie einen Lastwagen handelt. Auch ein Gefechtsfahrzeug der Bundeswehr oder ein Wasserfahrzeug der Feuerwehr gehören dazu. Ebenso sind die Schäden, die ein dienstlich genutztes Tier – beispielsweise ein Hund oder ein Pferd – verursacht, von der Diensthaftpflichtversicherung optimal abgesichert. Dies gilt im Übrigen auch, wenn du deine privaten Tiere zu dienstlichen Zwecken nutzt.

Doch neben dem großen Spektrum an Vorfällen, die von der Diensthaftpflichtversicherung abgedeckt werden, gibt es auch einige Fälle, in denen die meisten Versicherungen nicht zahlungsbereit sind. Hierunter fallen Schäden, deren Ursache in einer kaufmännischen Kalkulations-, Organisations- oder Spekulationstätigkeit liegen. Auch Schäden, die durch das nicht ordnungsgemäße Abschließen von Versicherungsverträgen entstehen, werden von der Diensthaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Ein wichtiger Faktor für die Fallentscheidung einer Diensthaftpflichtversicherung besteht darin, ob die Pflichtverletzung oder das Fehlverhalten unwissentlich oder wissentlich herbeigeführt wurde. Es spielt eine Rolle, ob der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich entstanden ist, wenn ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst haften soll. Während unbeabsichtigte und unwissentliche Vorfälle in jedem Fall abgedeckt werden, sieht dies im Fall einer wissentlichen Pflichtverletzung, schwerem Fehlverhalten oder einer groben Fahrlässigkeit schon anders aus. Kann die Versicherung dir nachweisen, dass du deine Pflichten wissentlich außer Acht gelassen hast, kann es passieren, dass sie nicht bereit ist, den gestellten Schadensersatzforderungen nachzukommen.

Blaulichtversichert – professionelle Beratung zur Diensthaftpflicht-Versicherung

Blaulichtversichert ist der professionelle Partner rund um das Thema Versicherungen in Beamten-, Pflege- und Blaulichtberufen. Unser qualifiziertes Team hilft dir dabei, für deinen individuellen Fall die optimale Kombination an Versicherungen zu finden. Eine wichtige Rolle nimmt hierbei auch die Wahl einer passenden Diensthaftpflicht-Versicherung ein. Diese sollte mit einem starken Preis-Leistungs-Verhältnis, einer hohen Versicherungssumme sowie zusätzlichen Vorteilen überzeugen.

Zögere nicht und nimm Kontakt zum kompetenten Team von Blaulichtversichert auf, um einen ersten Termin für deine persönliche Versicherungsberatung zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, dich rund um das Thema Versicherungen mit Rat und Tat unterstützen zu können.

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