In diesem Blogbeitrag erklärt dir Blaulichtversichert, welche Gründe für den Abschluss spezieller Krankenversicherungen für Bundeswehrsoldaten sprechen und gibt dir wertvolle Einblicke darin, welche Versicherungsmodelle am meisten Sinn ergeben.
Krankenversicherung Bundeswehr: 3 Gründe, warum du eine spezielle Versicherung brauchst
Bundeswehr und Krankenversicherung – der Stand der Dinge
Alle Soldaten haben für die Dauer ihres Dienstes bei der Bundeswehr einen Anspruch auf eine kostenfreie truppenärztliche Versorgung, welche die wichtigsten Leistungen einer privaten Krankenvollversicherung abdeckt. Dabei kommt der Sanitätsdienst der Bundeswehr zum Einsatz, welcher in Notfällen auch durch niedergelassene Ärzte und zivile Krankenhäuser ergänzt wird.
Das Recht auf truppenärztliche Versorgung besteht für alle Soldaten der Bundeswehr. Ganz egal, ob du Soldat auf Zeit, Berufssoldat oder Wehrdienstleistender bist. Deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet automatisch mit dem Eintritt in die Bundeswehr.
Spezielle Versicherung in der Bundeswehr – die Gründe im Überblick
Die truppenärztliche Versorgung, welche Beschäftigte der Bundeswehr genießen, stellt eine gute Basis für die gesundheitliche Absicherung dar. Jedoch hat sie auch einige Schwachstellen, welche mit zusätzlichen Versicherungen behoben werden sollten. Insbesondere diese drei Gründe machen den Abschluss spezieller Versicherungen notwendig:
- Die truppenärztliche Versorgung beschränkt sich lediglich auf die Zeitspanne des Dienstes.
- Die truppenärztliche Versorgung weist einige Versorgungslücken auf.
- Die truppenärztliche Versorgung überträgt sich nicht vollständig auf Familienmitglieder.
Grund 1: Truppenärztliche Versorgung ist zeitlich begrenzt
Innerhalb des Zeitraums, in dem du bei der Bundeswehr als Soldat beschäftigt bist, erhältst du die meisten Vorzüge einer guten Krankenversicherung durch die truppenärztliche Versorgung. Diese ist jedoch zeitlich befristet und endet mit der Beendigung deines aktiven Dienstes bei der Bundeswehr.
Wenn du aus dem aktiven Dienst bei der Bundeswehr ausscheidest, entscheidet der genaue Status als Soldat darüber, wie du dich weiterhin versichern musst. Wenn du lediglich freiwillig Wehrdienst geleistet hast, bist du automatisch in deiner Vorversicherung weiter versichert.
Als Berufssoldat, der aus dem aktiven Dienst ausscheidet, hast du weiterhin einen Anspruch auf Beihilfe. Den übrigen Teil, die sogenannten Restkosten, musst du durch einen Wechsel in die PVK abdecken. Soldaten auf Zeit genießen diesen Vorzug der Beihilfe nicht, stattdessen erhalten sie einen Zuschuss zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung von 50 Prozent.
Da die truppenärztliche Versorgung nur temporär gilt, solltest du dir bereits während deiner Zeit als Soldat Gedanken darüber machen, wie du deine Krankenversicherung zukünftig gestalten möchtest. Du solltest es in Betracht ziehen, eine kleine oder eine große Anwartschaft abzuschließen. Die Anwartschaft ist sehr sinnvoll, um nach der aktiven Dienstzeit in jedem Fall weiterhin abgesichert zu sein.
Grund 2: Klassische Bundeswehr Krankenversicherung hat auch Lücken
Durch die truppenärztliche Versorgung, auf die alle bei der Bundeswehr beschäftigten Soldaten Anspruch haben, wird ein Großteil der medizinisch notwendigen Maßnahmen abgedeckt. Allerdings bietet sie keine vollständige Absicherung. Nimmt man den Leistungsumfang genauer unter die Lupe, fallen einige Versorgungslücken auf.
Diese bestehen beispielsweise darin, dass die Kosten für Zahnersatz sowie Sehhilfen nicht vom Dienstherrn getragen werden. Darüber hinaus ist auch die Absicherung der truppenärztlichen Versorgung bei Urlauben im Ausland nicht optimal.
Um als Beschäftigter bei der Bundeswehr optimal abgesichert zu sein, reicht die truppenärztliche Versorgung also nicht aus. Vielmehr solltest du auch während deiner Dienstzeit bei der Bundeswehr Zusatzversicherungen abschließen, die die Versorgungslücken der Bundeswehr Krankenversicherung bestmöglich und zu vertretbaren Preisen schließen.
Grund 3: Familienmitglieder werden nicht mitversichert
Hast du als Bundeswehrsoldat eine Familie, liegt es auch in deinem Interesse, diese mit einer leistungsfähigen Krankenversicherung optimal etwa über einen günstigen PKV Tarif abzusichern. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass das Recht auf truppenärztliche Versorgung nicht auf Familienmitglieder übertragbar ist. Als Beschäftigter bei der Bundeswehr steht dir persönlich dieses Recht zu.
Stattdessen erhalten deine Familienmitglieder eine Beihilfe, welche einen bestimmten Prozentsatz ihrer Kosten für die Krankenversicherung abdeckt. In diesem Fall muss der verbleibende Restbetrag, welcher nicht durch die Beihilfe abgedeckt wird, durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden, um hohe Versorgungskosten zu vermeiden.
Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das Recht auf Beihilfe für die Angehörigen auch nach deinem Dienstende bestehen. In diesem Fall muss also lediglich die private Restkostenversicherung abgeschlossen werden. Mit ihr kann für eine hochwertige, sichere und bezahlbare Gesundheitsversorgung deiner Familienmitglieder gesorgt werden.
Fazit
Als Soldat bei der Bundeswehr wirst du automatisch in Form der truppenärztlichen Versorgung betreut und bist bei Eintritt nicht mehr gesetzlich versichert. Diese Bundeswehr-Krankenversicherung allein ist jedoch in den meisten Fällen nicht ausreichend. Sie endet mit der aktiven Dienstzeit, bestimmte medizinisch notwendige Leistungen werden nicht abgedeckt und sie ist nicht auf Familienmitglieder übertragbar.
Aus diesen Gründen ist ein kluger Abschluss zusätzlicher Versicherungen gefragt. Durch spezielle Kranken- und Zusatzversicherungen kannst du dich und deine Angehörigen sowohl in der Zeit bei der Bundeswehr als auch nach deiner aktiven Dienstzeit bestens absichern.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Bundeswehr-Mitarbeiter
Wenn du bei der Bundeswehr als Soldat dienst, bist du unabhängig von deinem genauen Status kostenfrei durch die truppenärztliche Versorgung abgesichert. Dieses Modell stellt eine grundsätzliche Gesundheitsversorgung durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr sicher.
Soldaten, die ihren Dienst bei der Bundeswehr leisten, sind niemals gesetzlich krankenversichert. Sie treten zu Beginn ihres Dienstes automatisch aus ihrer bisherigen Krankenversicherung aus. Stattdessen profitieren sie von der truppenärztlichen Versorgung der Bundeswehr, welche über einen ähnlichen Leistungsumfang wie die gesetzliche Krankenversicherung verfügt und bei Bedarf privat erweitert werden kann.
Nach der aktiven Dienstzeit bei der Bundeswehr endet der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Während freiwillig Wehrdienstleistende nach ihrer Zeit bei der Bundeswehr automatisch in ihrer Vorversicherung weiter versichert sind, erhalten Berufssoldaten eine Beihilfe. Deren Restkosten müssen sie mit einer privaten Krankenversicherung abdecken. Ähnliches gilt für Soldaten auf Zeit, die nach Ablauf ihrer Dienstzeit einen Zuschuss für eine private oder die gesetzliche Krankenversicherung von ihrem ehemaligen Dienstherrn erhalten.