Zwar werden zahlreiche Schäden vom Schlüsselverlust bis zum Datenschutzverstoß von einer guten Polizeidiensthaftpflichtversicherung abgedeckt, in einigen Fällen ist jedoch auch die beste Versicherung nicht zahlungsbereit. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schaden in einer kaufmännischen Kalkulations-, Organisations- oder Spekulationstätigkeit begründet sind.
Für die Beurteilung des Anspruchs auf Absicherung ist es von entscheidender Bedeutung, ob die Pflichtverletzung oder das Fehlverhalten wissentlich oder unwissentlich stattfindet. Hast du aufgrund eines unbeabsichtigten oder unwissentlichen Vorfalls einen Schaden verursacht, ist die Polizeidiensthaftpflichtversicherung meist zahlungsbereit.
Schwieriger gestaltet sich die Fallentscheidung, wenn auf eine grobe Fahrlässigkeit oder eine wissentliche Pflichtverletzung geschlossen wird. In diesem Fall kann es passieren, dass die Polizeidiensthaftpflichtversicherung nicht bereit ist, die Schadensersatzforderungen für dich zu begleichen.
Ähnliches gilt auch, wenn der Schaden durch das nicht ordnungsgemäße Abschließen von Versicherungsverträgen entstanden ist.