Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung gehören beide zur Kategorie der Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken und bieten eine gewisse finanzielle Unterstützung, falls der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben oder grundlegende Fähigkeiten zu nutzen.Â
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Versicherungen liegt in der Art der abgedeckten Risiken und der Höhe der Rente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt in der Regel eine Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten ab. In diesem Fall erhält der Versicherte eine monatliche Rente von 100 Prozent, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Im Gegensatz dazu deckt die Grundfähigkeitsversicherung den Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten ab, aber nicht die Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben. So kann beispielsweise ein Bandscheibenschaden dazu führen, dass der Versicherte berufsunfähig wird, jedoch kein Verlust der Grundfähigkeiten vorliegt.
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel erst, wenn der Versicherte für mindestens zwölf Monate aufgrund des Verlusts einer oder mehrerer Fähigkeiten nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei der Grundfähigkeitsversicherung nicht der Beruf an sich, sondern die Fähigkeit, grundlegende Aktivitäten auszuführen, versichert.
Die Hürden der Gesundheitsprüfung unterscheiden sich bei den beiden Versicherungsmodellen kaum bis gar nicht. In beiden Fällen werden vor dem Versicherungsabschluss grundlegende gesundheitliche Fakten abgefragt, die für die Gestaltung des Versicherungstarifs eine wichtige Rolle spielen.