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Freie Heilfürsorge – die spezielle Gesundheitsvorsorge für den öffentlichen Dienst

9.11.2023|Blaulichtversichert |Allgemein
Die medizinische Versorgung wird in Deutschland durch verschiedene Systeme gewährleistet. Während viele Bürger durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgesichert sind, profitieren bestimmte Berufsgruppen wie Polizisten, Berufsfeuerwehrleute und Soldaten von einer besonderen Regelung: der freien Heilfürsorge.

Freie Heilfürsorge, das bedeutet eine vollständige Absicherung gegen gesundheitliche Risiken – und das ganz ohne monatliche Beitragszahlungen, wie es bei klassischen Krankenversicherungen üblich ist.
Doch was verbirgt sich genau hinter dem Modell? Für wen ist die freie Heilfürsorge bestimmt und welche Vorteile bringt sie mit sich? In diesem Artikel tauchen wir in die Thematik der freien Heilfürsorge ein und klären die wichtigsten Fragen rund um diese besondere Form der medizinischen Versorgung.

Das Modell der freien Heilfürsorge im Überblick

Was ist freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Form der Gesundheitsvorsorge für bestimmte Personengruppen im öffentlichen Dienst, beispielsweise Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten der Bundeswehr. Sie umfasst eine vollständige medizinische Versorgung durch den Dienstherrn ohne Beitragszahlungen für den Versicherten.

Anders als bei einer Krankenversicherung entstehen bei der freien Heilfürsorge keine monatlichen Kosten. Stattdessen werden die anfallenden Gesundheitskosten direkt vom Dienstherrn übernommen. Somit handelt es sich um eine direkte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die sich von den gängigen Krankenversicherungsmodellen unterscheidet.

Freie Heilfürsorge – das Wichtigste in Kürze

  • Komplette Kostenübernahme der medizinischen Kosten durch den Dienstherrn
  • Direkte Abdeckung von Krankenhausaufenthalten
  • Keine monatlichen Beiträge durch den Versicherten
  • Umfassende Vorsorgeuntersuchungen inklusive
  • Anspruch auf Beihilfe für engste Familienmitglieder
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Von Krankenhausaufenthalt bis Reha – Leistungen der freien Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge deckt im Wesentlichen sämtliche medizinischen Behandlungen, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte und Vorsorgeuntersuchungen ab. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fallen für den Versicherten keine zusätzlichen Zahlungen wie Zuzahlungen für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte an. 

Das bedeutet, dass die freie Heilfürsorge oft eine weitreichendere Abdeckung bietet als die GKV. Konkret bietet die freie Heilfürsorge alle typische Leistungen einer Krankenversicherung:

  • Krankenhausaufenthalte
  • Medizinische Behandlungen
  • Medikamente und Verbandmaterial
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Rehabilitation
  • Zahnärztliche Versorgung

Das Recht auf freie Heilfürsorge für Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten

Das Recht auf freie Heilfürsorge ist in erster Linie für bestimmte Berufsgruppen innerhalb des öffentlichen Dienstes vorgesehen. Vor allem Polizeibeamte, Berufsfeuerwehrleute und Soldaten zählen zu den Hauptberechtigten dieser medizinischen Versorgungsform. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Bestandteil des Besoldungs- und Versorgungssystems im öffentlichen Sektor. 

In vielen Fällen ist die Zugehörigkeit zur freien Heilfürsorge zeitlich begrenzt und hängt von der Art des Dienstverhältnisses ab. Einige Bundesländer haben die freie Heilfürsorge in den letzten Jahren allerdings durch eine Kombination aus Beihilfe und einer privaten Krankenversicherung ersetzt. Es ist daher ratsam, sich genau über die eigenen Ansprüche und Bedingungen zu informieren.

Freie Heilfürsorge oder Beihilfe für Familienmitglieder

Während die Hauptberechtigten selbst von der umfassenden medizinischen Versorgung profitieren, sind Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder in der Regel nicht direkt in der freien Heilfürsorge mit inbegriffen.

Sie können jedoch – je nach Regelung im Bundesland – Anspruch auf Beihilfe haben, die einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten abdeckt. Für eine vollumfängliche Absicherung der Familie ist es daher oft sinnvoll, zusätzlich eine private Krankenversicherung in Betracht zu ziehen.

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Keine monatlichen Beiträge – die Kosten der freien Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge stellt für die Berechtigten eine beitragsfreie medizinische Versorgung dar. Das bedeutet, du als begünstigte Person musst keine monatlichen Beiträge leisten, wie es beispielsweise in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Fall wäre. Die Kosten werden direkt vom Dienstherrn, also vom Staat oder der jeweiligen Behörde, übernommen. 

Allerdings sind diese Kosten nicht gänzlich unsichtbar: Sie werden über Steuermittel finanziert, weshalb letztlich die Allgemeinheit die Finanzierung der freien Heilfürsorge mitträgt. Es ist wichtig zu verstehen, dass trotz der Freiheit von direkten Kosten, indirekte finanzielle Kosten, etwa für Zusatzversicherungen, eine Rolle spielen können. 

Diese Zusatzversicherungen können den umfassenden Schutz der freien Heilfürsorge im Bereich Zahnmedizin erweitern sowie eine Einzelzimmer- oder Chefarztbehandlung ermöglichen. Sie ergänzen die Grundversorgung und bieten zusätzlichen Komfort sowie Sicherheit in speziellen medizinischen Situationen. Insgesamt stellt die freie Heilfürsorge trotz möglicher Zusatzversicherungen eine wertvolle finanzielle Entlastung für ihre Berechtigten dar.

Fazit

Die freie Heilfürsorge bietet einen umfangreichen Gesundheitsschutz für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. Mit einer breiten Palette von Leistungen und der Kostenübernahme durch den Dienstherrn stellt sie eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar.

Wenn du mehr über die freie Heilfürsorge wissen möchtest, insbesondere im Kontext der Blaulichtberufe, dann lass dich von den Experten von Blaulichtversichert beraten. Wir haben das nötige Fachwissen, um dir alle Fragen zu beantworten und dir einen maßgeschneiderten Plan für deine freie Heilfürsorge sowie eventuelle Zusatzversicherungen zu erstellen. Nutze deine Chance auf eine umfassende und individuelle Beratung.

FAQ – häufig gestellte Fragen zur freien Heilfürsorge

Was ist die freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Art der Gesundheitsversorgung für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, bei der der Dienstherr alle anfallenden medizinischen Kosten direkt übernimmt, ohne dass Beiträge gezahlt werden müssen.

Wer kann von der freien Heilfürsorge profitieren?

Hauptsächlich profitieren Polizeibeamte, Berufsfeuerwehrleute und Soldaten von der freien Heilfürsorge, aber je nach Bundesland und Dienstherr können auch andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst Anspruch darauf haben.

Beinhaltet die freie Heilfürsorge mehr Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung?

Die freie Heilfürsorge bietet in der Regel einen ähnlichen Leistungsumfang wie die gesetzliche Krankenversicherung, jedoch ohne Eigenbeteiligung und Zuzahlungen. In einigen Bereichen kann die Heilfürsorge sogar umfangreichere Leistungen bieten als die GKV. So übernimmt sie beispielsweise die gesamten Kosten für bestimmte Medikamente.

Sind Familienmitglieder in der freien Heilfürsorge mitversichert?

In einigen Fällen können auch Familienmitglieder, wie Ehepartner und minderjährige Kinder, von der freien Heilfürsorge profitieren, und zwar in Form einer Beihilfe. Dies hängt jedoch von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Dienstherrn, sprich des Landes oder der Kommune ab. Dennoch ist es sinnvoll, die Familienmitglieder über zusätzliche Versicherungen vollständig abzusichern.

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