fbpx

Dienstunfähigkeitsklausel – das steckt dahinter

23.04.2023|Blaulichtversichert |Allgemein
Im Laufe der Karriere von Beamten sind diese stets dem Risiko ausgesetzt, aufgrund von körperlichen Gebrechen oder psychischen Erkrankungen dienstunfähig zu werden, sprich ihre dienstliche Tätigkeit als Beamter nicht mehr in vollem Maße ausführen zu können.

Um sich gegen ein solches Szenario auf finanzieller Ebene abzusichern, steht Beamten der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) offen. Diese beinhaltet stets eine Dienstunfähigkeitsklausel, welche die genauen Bedingungen und Leistungsauslöser der DU festlegt.

In diesem Blogbeitrag möchten wir, das Team von Blaulichtversichert, dich über das Konzept der Dienstunfähigkeitsklausel informieren und dich darauf aufmerksam machen, dass die genaue Formulierung der sogenannten Beamtenklausel einen großen Unterschied für den Leistungsumfang der Dienstunfähigkeitsversicherung machen kann.

In diesem Blogbeitrag möchten wir, das Team von Blaulichtversichert, dich über das Konzept der Dienstunfähigkeitsklausel informieren.

Die DU-Klausel als Herzstück
der Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeit bei Beamten ist kein seltenes Phänomen. Regelmäßig scheiden Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute und Co. frühzeitig aus ihrem Dienst aus, da sie von körperlichen Vorfällen wie einem Betriebsunfall oder psychischen Einschränkungen wie einem Burnout an der weiteren Ausübung ihres Dienstes gehindert werden. 

In diesem Fall sind Beamte auf den Versicherungsschutz einer Dienstunfähigkeitsversicherung angewiesen, welche ihnen durch die Auszahlung einer monatlichen Rente die Erhaltung des bisherigen Lebensstandards gewährt. Das Herzstück der Dienstunfähigkeitsversicherung ist dabei die Dienstunfähigkeitsklausel.

Was ist die Dienstunfähigkeitsklausel?
Die Dienstunfähigkeitsklausel, auch DU-Klausel oder Beamtenklausel genannt, ist eine Erweiterung der Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung, welche dieser einen Leistungsauslöser hinzufügt. Sie definiert also, ab wann der Versicherte laut Vertrag als dienstunfähig gilt und mit einer monatlichen Rente ausbezahlt wird.

Wie der Name der Beamtenklausel bereits aussagt, richtet sie sich an alle Berufsgruppen, die aufgrund einer Verbeamtung unmittelbar dem Staat unterstellt sind. Doch auch Richter und Soldaten, die nicht verbeamtet sind, können und sollten eine Dienstunfähigkeitsklausel in ihre Versicherungspolice integrieren.

Auch Berufstätige, die noch am Anfang ihrer beruf­lichen Lauf­bahn stehen und eine Laufbahn als Beamter im Staatsdienst anstreben, können den Dienstun­fähigkeitsschutz bereits vorab in ihre Berufsunfähig­keits­versicherung integrieren.

Kostenlose Erstberatung
Anmelden, beraten lassen, absichern lassen. So einfach kann es sein.
Hol dir jetzt deine beratung

Echt oder unecht –
Variationen der Dienstunfähigkeitsklausel

Eine Dienstunfähigkeitsklausel kann in verschiedenen Formen in einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung auftreten. Der Unterschied zwischen diesen Klauseln liegt hauptsächlich darin, welchen Umfang die Leistungen der Versicherung bei Dienstunfähigkeit haben. Folgende Arten der Dienstunfähigkeitsklausel sind hierbei möglich:

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel
  • Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
  • Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
  • Versicherungsvertrag ganz ohne Dienstunfähigkeitsklausel

Die echte Dienstunfähigkeitsklausel ist hierbei die sicherste und unmittelbarste Variante. In diesem Fall ist der Versicherer verpflichtet, sich der Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn anzuschließen. Es genügt die Versetzung in den Ruhe­stand oder die Entlassung aus dem Beamten­verhältnis, um die Versicherung auszulösen.

Eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel hingegen besagt, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn der Beamte seinen Dienst nicht mehr ausüben kann, aber noch in der Lage ist, anderweitig zu arbeiten oder eine andere Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu übernehmen. In diesem Fall wird die Versicherung die Rente nur anteilig oder erst ab einem bestimmten Grad der Dienstunfähigkeit auszahlen.

Als schwächste Form der Absicherung beharrt die unechte Dienstunfähigkeitsklausel auf einer externen Bewertung der Dienstunfähigkeit durch den Versicherer. Er entscheidet ohne Mitsprache des Dienstherrn, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt und der Versicherte somit ein Recht auf eine monatliche Rente genießt.

In den meisten Szenarien erweist es sich daher als sinnvoll, eine Versicherung mit einer echten oder einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen. Wenn keine Dienstunfähigkeitsklausel im Versicherungsvertrag vereinbart wurde, ist der Versicherungsnehmer im Falle der Dienstunfähigkeit nicht automatisch abgesichert. In diesem Fall muss die Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn festgestellt werden, um eine lebenslange Versorgung zu gewährleisten.

Fazit

Beim Absichern der Dienstunfähigkeit solltest du insbesondere auf die Dienstunfähigkeitsklausel achten, denn Klausel ist nicht gleich Klausel. Daher empfiehlt Blaulichtversichert generell, nur Dienstunfähigkeitsversicherungen abzuschließen, die über eine echte Dienstunfähigkeitsklausel verfügen. Nur in diesem Fall kann die volle Auszahlung der Rente gewährleistet werden.

Neben der Dienstunfähigkeitsklausel sind auch andere Faktoren wie die Beitrags- und Rentenhöhe, der Leistungsumfang sowie die Hürden der Gesundheitsprüfung für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung relevant. 

Blaulichtversichert unterstützt Beamte, Richter und Soldaten bei der Wahl der richtigen Dienstunfähigkeitsversichertung, wobei der Dienstunfähigkeitsklausel ein großes Stellenwert beigemessen wird. Wenn du mehr über dieses Thema erfahren möchtest oder eine persönliche Beratung zur DU-Klausel wünschst, nimm gerne Kontakt zu Blaulichtversichert auf.

Kostenlose Erstberatung
Anmelden, beraten lassen, absichern lassen. So einfach kann es sein.
Hol dir jetzt deine beratung

FAQ – häufig gestellte Fragen
zur Dienstunfähigkeitsklausel

Was ist eine Dienstunfähigkeitsklausel?

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Vertragsklausel in einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung, die festlegt, unter welchen Umständen eine Dienstunfähigkeit anerkannt wird und welche Leistungen der Versicherer erbringen muss.

Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter Dienstunfähigkeitsklausel?

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel erkennt eine Dienstunfähigkeit grundsätzlich an, wenn der Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu verrichten und dies durch den Dienstherrn festgestellt wurde. Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel hingegen verlangt eine Bewertung der Dienstunfähigkeit durch den Versicherer, damit der Versicherte einen Anspruch auf die vereinbarten Versicherungsleistungen hat.

Dein Weg zur besten Versicherung

    Schritt 1: Wähle deine Berufsgruppe












    Schritt 2: Bitte gib deine Daten an, über die wir dich erreichen können.