Eine Dienstunfähigkeit bei Beamten ist kein seltenes Phänomen. Regelmäßig scheiden Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute und Co. frühzeitig aus ihrem Dienst aus, da sie von körperlichen Vorfällen wie einem Betriebsunfall oder psychischen Einschränkungen wie einem Burnout an der weiteren Ausübung ihres Dienstes gehindert werden.
In diesem Fall sind Beamte auf den Versicherungsschutz einer Dienstunfähigkeitsversicherung angewiesen, welche ihnen durch die Auszahlung einer monatlichen Rente die Erhaltung des bisherigen Lebensstandards gewährt. Das Herzstück der Dienstunfähigkeitsversicherung ist dabei die Dienstunfähigkeitsklausel.
Was ist die Dienstunfähigkeitsklausel?
Die Dienstunfähigkeitsklausel, auch DU-Klausel oder Beamtenklausel genannt, ist eine Erweiterung der Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung, welche dieser einen Leistungsauslöser hinzufügt. Sie definiert also, ab wann der Versicherte laut Vertrag als dienstunfähig gilt und mit einer monatlichen Rente ausbezahlt wird.
Wie der Name der Beamtenklausel bereits aussagt, richtet sie sich an alle Berufsgruppen, die aufgrund einer Verbeamtung unmittelbar dem Staat unterstellt sind. Doch auch Richter und Soldaten, die nicht verbeamtet sind, können und sollten eine Dienstunfähigkeitsklausel in ihre Versicherungspolice integrieren.
Auch Berufstätige, die noch am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen und eine Laufbahn als Beamter im Staatsdienst anstreben, können den Dienstunfähigkeitsschutz bereits vorab in ihre Berufsunfähigkeitsversicherung integrieren.