Verweisungsklausel

Eine Verweisungsklausel ist eine Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die dem Versicherer erlaubt, dich auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die du trotz deiner gesundheitlichen Einschränkung noch ausüben könntest, und in diesem Fall die BU-Rente zu verweigern.

Ob und wie der Versicherer verweisen darf, hängt von der konkreten Formulierung ab. Der Markt unterscheidet zwei Grundformen, deren Unterschied im Leistungsfall darüber entscheidet, ob du deine Rente bekommst oder leer ausgehst.

Abstrakte Verweisung

Bei der abstrakten Verweisung darf der Versicherer auf jede denkbare Tätigkeit verweisen, die deiner Ausbildung und bisherigen Lebensstellung entspricht, auch wenn du diesen Beruf gar nicht ausübst und keine Stelle dafür hast. Diese Form ist für Versicherte ungünstig. Gute moderne Tarife verzichten vollständig auf die abstrakte Verweisung.

Konkrete Verweisung

Bei der konkreten Verweisung darf der Versicherer nur auf eine Tätigkeit verweisen, die du tatsächlich ausübst und die deiner Lebensstellung entspricht. Sie bleibt auch in guten Tarifen üblich und ist deutlich fairer, weil sie an deine reale Situation anknüpft statt an eine theoretische.

Schlüsselunterschiede

Kriterium Abstrakte Verweisung Konkrete Verweisung
Bezugspunkt jede theoretisch mögliche Tätigkeit nur tatsächlich ausgeübte Tätigkeit
Folge für dich Rente kann trotz fehlender Stelle entfallen Rente entfällt nur bei real ausgeübtem Beruf
In guten Tarifen ausgeschlossen meist enthalten

Wann gilt welche?

Für Einsatzkräfte und Pflegekräfte zählt vor allem der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Bei Blaulichtversichert achten wir im Tarifvergleich genau darauf, weil ein körperlich belastender Beruf sonst im Zweifel auf eine leichtere Bürotätigkeit verwiesen werden könnte, die es real nie gibt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR