Echte
DU-Klausel

Die echte Dienstunfähigkeitsklausel ist ein entscheidender Bestandteil der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie stellt sicher, dass der Versicherer bereits dann leistet, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit offiziell feststellt– ohne zusätzliche Prüfung durch die Versicherung.

Gerade für Berufe mit hohem Risiko wie Feuerwehr, Polizei oder Bundeswehr ist diese Klausel unverzichtbar. Ohne sie kann es passieren, dass der Versicherer eigene Maßstäbe anlegt und die Zahlung verweigert – trotz offizieller Dienstunfähigkeit.

Die echte DU-Klausel schafft klare Verhältnisse und sorgt im Ernstfall für schnelle und zuverlässige finanzielle Absicherung. Jeder Beamte im Einsatzdienst sollte beim Vertragsabschluss unbedingt darauf achten, dass diese Regelung enthalten ist.

ZuM GLOSSAR