Das Ruhegehalt ist die monatliche Pension, die Beamtinnen und Beamte nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten. Es wird vom Dienstherrn aus dem Haushalt gezahlt, nicht aus eigenen Beiträgen, denn Beamte zahlen keine Beiträge zur Rentenversicherung. Grundlage ist die Alimentationspflicht des Staates.
Wie sich das Ruhegehalt berechnet
Die Höhe ergibt sich aus der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Je Jahr wird ein fester Prozentsatz angesetzt, bis zum Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent der letzten Bezüge. Wer vor seiner Altersgrenze ausscheidet, muss mit einem Versorgungsabschlag rechnen. Bei einer Dienstunfähigkeit kann eine Zurechnungszeit das Ruhegehalt erhöhen, sodass es höher ausfällt als bei einem gleich frühen freiwilligen Ausscheiden.
Warum das Ruhegehalt oft nicht reicht
Das Ruhegehalt ist keine gesetzliche Rente und wird anders angepasst. Vor allem aber erreichen viele Beamte nicht den Höchstsatz, weil die volle Dienstzeit fehlt, etwa bei spätem Eintritt, Teilzeit oder vorzeitiger Zurruhesetzung. Dann liegt die Pension spürbar unter dem letzten Netto. Diese Versorgungslücke lässt sich mit privater Vorsorge schließen. Bei Blaulichtversichert rechnen wir sie für Beamtinnen und Beamte konkret aus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Ruhegehalt für Beamte?
Es beträgt bis zu 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, abhängig von der Dienstzeit. Den vollen Satz erreicht nur, wer die maximale Dienstzeit erfüllt.
Zahlen Beamte für ihr Ruhegehalt Beiträge?
Nein. Das Ruhegehalt wird vom Dienstherrn aus dem Haushalt finanziert, Beamte zahlen keine eigenen Rentenbeiträge.
Ist das Ruhegehalt dasselbe wie die gesetzliche Rente?
Nein. Es ist eine eigenständige beamtenrechtliche Versorgung mit eigener Berechnung und Anpassung.
Warum ist eine private Vorsorge sinnvoll?
Weil viele Beamte den Höchstsatz nicht erreichen und das Ruhegehalt dann unter dem gewohnten Einkommen liegt.
Verwandte Begriffe
- Ruhegehaltsfähige Dienstzeit, die anrechenbare Zeit als Berechnungsgrundlage.
- Höchstruhegehaltssatz, die Obergrenze von 71,75 Prozent.
- Dienstunfähigkeit, ein möglicher Auslöser des vorzeitigen Ruhestands.
- Altersvorsorge für Beamte: der Leitfaden, der komplette Überblick.
- Versorgungslücken erkennen, wie du die Lücke im Ruhegehalt berechnest.
Quellen
- BeamtVG – Beamtenversorgungsgesetz des Bundes
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte