Dienstunfähigkeit

Wenn ein Beamter aufgrund einer chronischen Krankheit, eines Unfalls oder einer Verletzung dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen, wird er als dienstunfähig betrachtet.

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit obliegt dem Dienstherrn, also dem Arbeitgeber des Beamten. In der Regel wird der Beamte von einem Amtsarzt untersucht, um festzustellen, ob er dienstunfähig ist oder nicht. Wenn der Amtsarzt zu dem Schluss kommt, dass der Beamte dauerhaft dienstunfähig ist, kann der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand versetzen.

Die Folgen einer Dienstunfähigkeit sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Dauer der Beschäftigung des Beamten und der Art seiner Erkrankung. Im Allgemeinen haben dienstunfähige Beamte Anspruch auf eine Versorgung im Ruhestand, die je nach Dienstzeit und Einkommen des Beamten unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Eine umfassendere finanzielle Absicherung kann der Beamte erreichen, indem er frühzeitig eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt. Diese gewährt im Falle einer Dienstunfähigkeit eine zusätzliche monatliche Rente, welche je nach Tarif attraktiv ausfallen kann. In der Regel ist eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung notwendig, um den bisherigen Lebensstandard auch bei Dienstunfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Dienstunfähigkeit bedeutet nicht exakt dasselbe wie Arbeitsunfähigkeit, auch wenn die Begriffe häufig synonym verwendet werden. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen. Dienstunfähigkeit hingegen bedeutet, dass ein Beamter dauerhaft nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen und deshalb in den Ruhestand versetzt wird.

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FAQ – häufig gestellte Fragen
zur Dienstunfähigkeit

Welche Ansprüche haben Beamte bei Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähige Beamte haben Anspruch auf eine Versorgung im Ruhestand, die je nach Dienstzeit und Einkommen des Beamten unterschiedlich hoch ausfallen kann. Es gibt auch spezielle Vorschriften für Beamte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Darüber hinaus haben dienstunfähige Beamte Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung für ihre Ehepartner und Kinder.

Wie kann ich mich gegen Dienstunfähigkeit absichern?

Um sich gegen Dienstunfähigkeit abzusichern, können Beamte eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, die im Falle einer Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente auszahlt und somit die finanziellen Einbußen abfedert.