Ideal abgesichert: Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer
Als Lehrer oder Referendar trägst du in deinem Arbeitsalltag eine große Verantwortung. Ein versehentliches Verletzen deiner Pflichten kann dabei zu hohen Schäden führen. Gegen diese solltest du dich mit einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung für Lehrer, der sogenannten Diensthaftpflichtversicherung, absichern.
Eine gute Diensthaftpflichtversicherung schützt als Lehrer vor höheren Schadensersatzansprüchen. Diese können zum Beispiel bei Verletzung deiner Aufsichtspflicht oder dem Verlust eines Generalschlüssels erhoben werden. Insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln verhindert die Diensthaftpflichtversicherung hohe Kosten. Ohne sie wirst du für entstandene Schäden mit deinem Privatvermögen persönlich haftbar gemacht werden.
Dies gelingt der privaten Haftpflichtversicherung etwa durch eine Klärung der Schuldfrage, wodurch der Schaden oftmals abgewendet wird. Auch durch die Begleichung von berechtigten Schadensersatzforderungen bist du auf der sicheren Seite. Bis zu einer im Tarif festgelegten Deckungssumme, welche im Regelfall mehrere Millionen Euro beträgt, bist du umfassend geschützt, sollte jemand Regress nehmen wollen.
Als Beamter und Angestellter im öffentlichen Dienst kommt dir eine Amtspflicht zu, wodurch du eine hohe Verantwortung trägst. Gerade dann, wenn es zu Personen- oder Sachschäden kommt. Zwar bist du laut Grundgesetz durch den Dienstherrn abgesichert, da dieser haftet. Für Verletzungen deiner Amtspflicht kann er dich im Falle einer groben Fahrlässigkeit dennoch für die entstandenen Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftbar machen.
Häufig ist es kaum feststellbar, ob ein grob fahrlässiges Verhalten die Ursache für einen bestimmten Schaden war. Das macht die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer umso wichtiger. Mit ihr befindest du dich rechtlich in sicheren Gefilden. Du musst im Ernstfall nicht um dein privates Vermögen fürchten, sollte ein Schaden aufkommen.
Beim Abschluss einer Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer ist der Umfang der Versicherungsleistung ein entscheidendes Kriterium. Der Leistungsumfang sollte speziell auf deinen Tätigkeitsbereich als Lehrer oder Referendar zugeschnitten sein. Dabei sollten folgende Szenarien in jedem Fall vor Schäden während der Dienstzeit abgedeckt werden sollten:
- Unfälle im Experimentalunterricht, beispielsweise Sport, Chemie oder Projektarbeit
- Beaufsichtigung von Schülern, auch auf Ausflügen und Klassenfahrten
- Leitung und Beaufsichtigung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
- Verlust eines dienstlichen Schlüssels, insbesondere vom Schulgebäude
- Forderungsausfalldeckung
Gegen diese Szenarien kannst du dich bereits für wenige Euro pro Monat mit einer Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer absichern. Optional kannst du auch Gefälligkeitsschäden, Schäden an gemieteten oder geliehenen Objekten sowie Schäden durch deliktunfähige Kinder in den Leistungsumfang deiner Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer aufnehmen.
Mit Blaulichtversichert zur idealen Berufshaftpflichtversicherung für Lehrer
Für die dienstliche Haftpflichtversicherung wird insbesondere für Lehrer eine Vielzahl an Tarifen angeboten. Um den richtigen Leistungsumfang mit einer ausreichend hohen Deckungssumme zu günstigen Konditionen abzuschließen, kannst du dich unabhängig und individuell von Blaulichtversichert beraten lassen. Fülle hierzu einfach unser Kontaktformular aus.
FAQs
Lehrer tragen in ihrer beruflichen Tätigkeit eine große Verantwortung. Sie führen schließlich einen potenziell gefährlichen Experimentalunterricht durch und sind mit einer Aufsichtspflicht für ihre Schüler betraut. Um bei Schäden nicht mit dem Privatvermögen haften zu müssen, ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer essenziell.
Grundsätzlich deckt die Berufshaftpflichtversicherung Schäden ab, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen. Im Falle des Lehrerberufes deckt die Diensthaftpflichtversicherung Unfälle im Experimentalunterricht, Schäden im Rahmen von Klassenfahrten und Schulveranstaltungen sowie zahlreiche weitere Versicherungsleistungen ab.
Wenn ein Lehrer seine beruflichen Pflichten verletzt und dadurch einem Schüler oder Dritten einen Schaden zufügt, kann er haftbar gemacht werden. Es kann beispielsweise passieren, wenn man Fahrlässigkeit, Unterlassung oder unangemessenes Verhalten während seiner Aufsichts- oder Unterrichtspflicht begeht. Der Lehrer kann auch für Sach- und Vermögensschäden haftbar gemacht werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer kann schützen.
Es ist für Lehrer keine Pflicht, eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen zu müssen. Dennoch wird dazu geraten, da nicht in jedem Schadensfall der Dienstherr haftet. Wird dem Beamten zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, so haftet er mit seinem Privatvermögen.
Wenn ein Pädagoge einen Schlüssel verliert, sollte er dies sofort der zuständigen Schulleitung mitteilen. Um die Sicherheit der Schule und der Umgebung zu gewährleisten, werden in der Regel alle Schließzylinder ausgetauscht. Eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer schützt davor, dass der Verursacher mit seinem Privatvermögen haftet.