Grundfähigkeits-
versicherung – die
individuelle Absicherung
bei Verlust zentraler Fähigkeiten
Die Grundfähigkeitsversicherung kann – richtig zusammengestellt – eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen. Besonders für körperlich fordernde Berufe, wie sie in der Blaulichtfamilie häufig vorkommen, bietet sie eine solide und oft kostengünstigere Möglichkeit der Absicherung.
Entscheidend ist dabei: Die Versicherung muss individuell auf die persönlichen Risiken und Anforderungen zugeschnitten sein. Durch die gezielte Auswahl von Zusatzbausteinen wie der psychischen Leistungsfähigkeit, der Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) sowie einem leistungsstarken Versicherer wird sichergestellt, dass im Leistungsfall schnell und zuverlässig gezahlt wird. Als Experten übernehmen wir dabei die Verantwortung, dir genau die Lösung zu empfehlen, die wirklich zu deinem Beruf und Leben passt.
Was sichert die Grundfähigkeitsversicherung ab?
Im Kern zahlt die Grundfähigkeitsversicherung dann eine monatliche Rente aus, wenn bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten dauerhaft verloren gehen – unabhängig davon, ob du in deinem Beruf noch arbeiten kannst oder nicht.
Zu den typischen versicherten Fähigkeiten zählen u. a.:
- Sehen, Hören, Sprechen
- Gehen und Treppensteigen
- Eigenständige Körperpflege
- Riechen und Schmecken
Je nach Anbieter und Tarif können zusätzlich auch psychische Erkrankungen (inkl. F-Diagnosen gemäß ICD-10-Katalog) und Arbeitsunfähigkeit abgesichert werden. Auch temporäre Einschränkungen sind unter bestimmten Bedingungen versicherbar. Wichtig: Die Ursache für den Verlust der Fähigkeit spielt dabei meist keine Rolle.
Expertentipp:
Eine sorgfältige Auswahl des Versicherers und eine individuelle Anpassung der Bausteine sind entscheidend, um im Ernstfall wirklich umfassend abgesichert zu sein.

Die Grundfähigkeitsversicherung bietet vor allem für Menschen mit körperlich fordernden Berufen eine attraktive Absicherung – etwa:
- Handwerker und Bauarbeiter
- Pflegekräfte und medizinisches Fachpersonal
- Musiker, Schauspieler, Künstler
- Profi- und Leistungssportler
Auch für Personen mit Vorerkrankungen oder genetischer Vorbelastung kann sie eine sinnvolle Lösung sein – besonders dann, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ein besonderes Highlight:
Für Feuerwehrbeamte gibt es einen exklusiven Grundfähigkeitstarif, der auch die G26.3-Tauglichkeitsprüfung absichert – eine Untersuchung, die unmittelbar jobrelevant ist. Diese spezielle Absicherung greift in der Regel sogar schneller als eine vergleichbare Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Beiträge hängen ab von Alter, Gesundheitszustand, Beruf und der gewünschten Rentenhöhe. Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung oft deutlich günstiger – bei gleichzeitig sehr konkretem Leistungsbezug. Die monatliche Rente kann flexibel gewählt werden, häufig zwischen 500 und 5.000 Euro, und lässt sich dynamisch anpassen.
Viele Versicherer bieten darüber hinaus modular aufgebaute Tarife, die sich exakt auf deine Lebensrealität abstimmen lassen.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist keine Standardlösung – sondern ein maßgeschneidertes Absicherungsmodell für bestimmte Berufe und Lebenssituationen. Richtig aufgesetzt, kann sie eine echte Alternative oder sogar ein Ersatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Wir bei Blaulichtversichert beraten dich unabhängig und persönlich – und sorgen dafür, dass du im Ernstfall finanziell abgesichert bist. Melde dich jetzt für deine kostenfreie Beratung.

FAQ – häufig gestellte Fragen zur Grundfähigkeitsversicherung
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist für Menschen sinnvoll, deren Beruf stark von ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit abhängt. Wie sinnvoll eine Grundfähigkeitsversicherung ist, hängt von individuellen Faktoren wie der ausgeübten Tätigkeit, aber auch anderen abgeschlossenen Versicherungen wie der Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung ab.
Eine Grundfähigkeitsversicherung bietet eine finanzielle Absicherung bei Verlust grundlegender körperlicher Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Greifen, Gehen oder Treppensteigen, die zur Ausübung eines Berufs notwendig sind. Im Falle des Verlusts einer solchen Fähigkeit wird eine im Tarif vereinbarte Rente ausgezahlt, die unabhängig von der Ursache des Verlusts ist.