Anwartschaft

Unterschied kleine und große Anwartschaft

Die Anwartschaft bezeichnet das Recht, eine Krankenversicherung vorübergehend zu pausieren, um zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzutreten. Dies ist beispielsweise dann relevant, wenn Soldaten der Bundeswehr die gesetzliche oder private Krankenversicherung verlassen, um sich im Rahmen der für sie kostenfreien truppenärztlichen Versorgung abzusichern.

Hierbei wird zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft unterschieden. Der Unterschied zwischen den beiden Modellen besteht in ihren Voraussetzungen und Auswirkungen.

Kleine Anwartschaft – der Basisschutz für die Krankenversorgung

Wenn es darum geht, Rechte in einer Krankenversicherung während einer Pause zu bewahren, tritt die kleine oder die große Anwartschaft in Kraft. Die Pause kann durch temporäre gesetzliche Ansprüche, wie die kostenfreie medizinische Betreuung für Soldaten der Bundeswehr, verursacht werden.

Während dieser Zeit bleibt der Versicherungsschutz inaktiv, wird aber bei Wiederaufnahme so behandelt, als hätte er nie pausiert. Die kleine Anwartschaft stellt in diesem Falle den Basisschutz dar, welcher dem Betroffenen folgende Vorteile bietet:

  • Ersparnisse während der Dienstphase
  • Erhalt des aktuellen Gesundheitszustands
  • Beibehaltung von Ansprüchen auf spätere private Krankenversicherungen.
  • Erhalt von Rechten auf zukünftige Zusatzversicherungen, etwa für Zahnpflege
  • Zugesicherte Versorgung je nach Bedarf
  • Flexibilität nach Ende des Dienstverhältnisses
  • Absicherung durch das Einsatzweiterverwendungsgesetz
  • Möglichkeiten der Anwartschaft für den Ehepartner
  • Automatische Weiterführung der Anwartschaft für neugeborene Kinder

Für Personen in Ausbildungsverhältnissen, wie Polizeianwärter oder Feuerwehrlehrlinge, ist während der Ausbildung in der Regel die kleine Anwartschaft ausreichend.

Große Anwartschaft – Erweiterung des Anwartschaftsmodells

Die große Anwartschaft geht über die Leistungen der kleinen Anwartschaft hinaus. Während die kleine Anwartschaft primär den Gesundheitszustand einfriert, sorgt die große Anwartschaft zusätzlich dafür, dass das Eintrittsalter in die Versicherung festgehalten wird. Dies ist relevant, da sowohl der Gesundheitszustand als auch das Alter Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Im jüngeren Alter sind die Beiträge für eine Krankenversicherung oft geringer.

Durch die große Anwartschaft werden neu auftretende Krankheiten während der Anwartschaftszeit berücksichtigt und der Beitrag wird gemäß dem ursprünglichen Einstiegsalter berechnet.

Es empfiehlt sich, nach Ende der Ausbildung von einer kleinen zu einer großen Anwartschaft zu wechseln, um später, nach Dienstende, von günstigeren Beiträgen in der privaten Krankenversicherung zu profitieren. Dies wird besonders dann relevant, wenn das Gehalt nach dem aktiven Dienst sinkt, besonders wenn man bis zum Dienstende von der Heilfürsorge profitiert hat.

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FAQ – häufig gestellte Fragen zum Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?

Die kleine Anwartschaft bewahrt den Gesundheitszustand des Versicherten für eine spätere private Krankenversicherung. Die große Anwartschaft hingegen sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter und damit oft günstigere Beiträge für die Zukunft, etwa nach Dienstende.

Können beide Anwartschaften gleichzeitig geltend gemacht werden?

Nein, je nach den individuellen Umständen und Voraussetzungen eines Beamten tritt entweder die kleine oder die große Anwartschaft in Kraft. Sie sind getrennte Konzepte innerhalb der Beamtenversorgung.