Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Sozialleistung in Deutschland, die Menschen gewährt wird, die aufgrund einer Krankheit oder einer dauerhaften Einschränkung nicht mehr in der Lage sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des bisherigen Einkommens und der Dauer der Versicherungspflicht.

Vollständige und teilweise Erwerbsminderungsrente

Die besondere Form der Rente kann entweder teilweise oder vollständig gewährt werden, abhängig davon, in welchem Ausmaß die Person noch arbeitsfähig ist. Eine vollständige Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn die Person weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Sie entspricht in der Regel dem vollen Rentenanspruch, den die Person gehabt hätte, wenn sie bis zum gesetzlichen Rentenalter weiter berufstätig gewesen wäre.

Ein Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente entsteht dann, wenn die Person noch zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Höhe der teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt in der Regel die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss eine Person mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestversicherungszeit: In der Regel muss die Person mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
  • Beitragszeit von 36 Monaten: Sie muss in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet haben.
  • Ärztliche Bestätigung der Erwerbsminderung: Ein Arzt muss bescheinigen, dass die Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, in Vollzeit zu arbeiten.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Die Person muss alle zumutbaren Rehabilitationsmaßnahmen ausgeschöpft haben, bevor sie die Rente beantragen kann.

Diese Voraussetzungen sind notwendig, damit das Konzept der Erwerbsminderungsrente nicht missbraucht wird und die gesetzliche Hilfe genau denjenigen Personen zukommen, die sie am meisten benötigen. Erst wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind, kann einer Person je nach gesundheitlichem Status eine vollständige oder teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt werden.

ZuM GLOSSAR