Als Krankenschwester für den Ernstfall vorbereitet: Die Berufsunfähig-
keitsversicherung
Jeder, der einmal ein Krankenhaus besucht hat, weiß ihre ehrenvolle Arbeit zu schätzen: Krankenschwestern sind die guten Seelen, die stets eine schnelle Genesung ihrer Patienten ermöglichen. Doch sie sind einem immer stärker werdenden Druck ausgesetzt. Mehrarbeit aufgrund von Personalmangel, längere Schichten, die körperliche Belastung bei der Pflege der Patienten – das sind nur ein paar der Ansprüche, mit denen sich eine Krankenschwester tagtäglich konfrontiert sieht. Besonders gravierend ist auch die psychische Belastung einer Krankenschwester. Bedrückende Schicksale von Patienten können niemanden kalt lassen. Sie gehören im Beruf der Krankenschwester zum Arbeitsalltag und bergen die Gefahr von Depressionen und Burnout.
Im Berufsbild der Krankenschwester erreichen immer weniger Arbeitnehmerinnen das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren, da sie aufgrund der hohen Anforderungen und wachsenden Belastungen im Arbeitsalltag ihren Dienst nicht weiter ausüben können. Für eine Krankenschwester besteht aber auch die Option, ab einem Alter von 63 Jahren in Pension zu gehen, ohne mit Abzügen in der gesetzlichen Rente rechnen zu müssen. Jedoch muss sie für diese Form der Altersvorsorge mindestens 45 Jahre lang in ihrem Beruf tätig gewesen sein. Um einer Altersarmut zu entgehen, ist es für eine Krankenschwester durchaus von Vorteil, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert bei einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit – etwa durch Krankheit oder einen Unfall – ein monatliches Einkommen.
Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung setzen sich aus einer Vielzahl an Faktoren zusammen. Der wichtigste ist das Einstiegsalter und der Gesundheitszustand der Krankenschwester bei Abschluss. Je jünger eine Versicherungsnehmerin ist, desto geringer fallen die monatlichen Beitragsraten aus. Auch die Vertragslaufzeit, die Höhe der monatlichen Versicherungsrente und Vorerkrankungen der Krankenschwester spielen für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle. Ebenso wirkt sich der Arbeitsplatz – etwa das Kinderkrankenhaus oder ein herkömmliches Klinikum – auf die Berechnung des Beitragssatzes aus. Eine Krankenschwester sollte bei einem Vertragsabschluss insbesondere auf eine Infektionsklausel bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung achten. Damit erhält sie auch eine Vergütung, wenn aufgrund einer Infektion ein Tätigkeitsverbot und keine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine preiswertere Lösung zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Im Hinblick auf die Krankenschwester lautet die Antwort ganz klar: Nein! Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird nur bei Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt. Bei den meisten Versicherungen bedeutet dies, dass die oft sehr hoch ausgewiesene Erwerbsunfähigkeitsrente auch nur dann dem Versicherungsnehmer zugesprochen wird, wenn dieser keinerlei Arbeit mehr nachgehen kann. Die Erwerbsunfähigkeit tritt ein, sobald ein Arbeitnehmer keinerlei Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei einer täglichen Arbeitszeit von mindestens drei Stunden nachgehen kann.
Für eine Krankenschwester bedeutet dies etwa, dass sie keinerlei Bezüge erhält, wenn sie aufgrund ihrer Berufsunfähigkeit zwar nicht mehr als Krankenschwester arbeiten, aber in einem anderen Berufsfeld beschäftigt werden kann. Auch eine Kombination aus der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung macht für eine Krankenschwester keinen Sinn, da bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit die vollen Beitragssätze an die Erwerbsunfähigkeitsversicherung weitergezahlt werden müssen.
Versicherung frühzeitig abschließen
Um Kosten zu sparen, sollte eine Krankenschwester die verschiedenen Angebote der Berufsunfähigkeitsversicherungen stets vergleichen, da sie stark voneinander abweichen können. Außerdem sollte bereits zu Berufsbeginn oder sogar noch früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Zwar wird gerade beim Berufseinstieg der zunächst hohe Beitragssatz der Berufsunfähigkeitsversicherung abschrecken, kann sich aber später bezahlt machen, wenn es tatsächlich zum Ernstfall kommt.
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber nicht die einzige Option, die eine Krankenschwester finanziell auf eine drohende Arbeitsunfähigkeit vorbereiten kann. Neben der Versicherung gibt es noch andere Möglichkeiten, sich auf den Ernstfall einzustellen. Welche das sein können und welche Lösung sich am besten eignet, dafür steht Blaulichtversichert.de gerne in einem persönlichen Gepräch mit Rat und Tat zur Seite.