fbpx

Berufshaftpflicht-
versicherung schützt eine Krankenschwester vor Millionen-Forderungen

Eine Krankenschwester ist in ihrem Beruf immer größeren Belastungen ausgesetzt. Mehrarbeit und längere Schichten aufgrund von Personalmangel sind in vielen Krankenhäusern keine Seltenheit mehr. In immer weniger Zeit muss eine Krankenschwester eine wachsende Zahl an Patienten betreuen. Schnell kann es da mal passieren, dass ihr unbedacht ein grober Fehler unterläuft. Das Risiko von Schadensersatzforderungen ist im Berufsbild der Krankenschwester sehr hoch. Angestellte im Krankenhaus sind über ihren Arbeitgeber mit einer Berufshaftpflichtversicherung geschützt, eine freiberufliche Krankenschwester sollte sich selbst versichern.

Hol dir jetzt deine Beratung!
Ein Moment der Unachtsamkeit

Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt vor allem Personen- und Sachschäden ab, beinhaltet aber auch Folgeschäden Dritter. Wie schnell ist es passiert, dass Medikamente vertauscht werden, der Zustand des Patienten sich verschlechtert und dieser aufgrund von resultierenden Beeinträchtigungen weitere finanzielle Forderungen stellt? Ein Moment der Unachtsamkeit kann genügen, dass die Krankenschwester persönlich in wirtschaftliche Bedrängnis gerät, da keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Mit den Sachschäden, die durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden, verhält es sich genauso wie mit den Personenschäden. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn die Krankenschwester beim Reinigen der Zähne eines Patienten eine Prothese beschädigt. Jeder weiß, wie hoch die Kosten für Zahnersatz sind. Auch hier wird die Berufshaftpflichtversicherung greifen und die Krankenschwester vor finanziellen Folgen bewahren.

Wenn ein Beamter aufgrund einer chronischen Krankheit, eines Unfalls oder einer Verletzung dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen, wird er als dienstunfähig betrachtet.
Privathaftpflicht greift im Beruf nicht

Eine private Haftpflichtversicherung einer Krankenschwester wird bei der Ausübung ihres Berufes nicht greifen. Bevor eine öffentlich-beschäftigte Krankenschwester eine Berufshaftplichtversicherung abschließt, sollte sie sich zunächst erkundigen, ob sie nicht bereits von ihrem Arbeitgeber versichert wurde. Sollte der Krankenschwester ein Fehler unterlaufen, würde die Berufshaftpflichtversicherung des Krankenhauses greifen. Einer freiberuflichen Krankenschwester wird geraten, zeitnah eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, sollte sie noch keine besitzen. Das Risiko ist einfach zu hoch, dass Forderungen in bis zu siebenstelliger Höhe in eine Privatinsolvenz führen.

Diensthaftpflicht abschließen
Mit wenig Geld siebenstellige Forderungen abgedeckt

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung muss für eine Krankenschwester nicht teuer sein. Es gibt bereits Versicherungen, die mit moderaten Preisen werben Trotzdem sollte eine Krankenschwester bei der Wahl ihrer Berufshaftpflichtversicherung stets alle Angebote miteinander vergleichen. Neben dem Berufsrisiko spielen auch die Leistungen und die gedeckte Versicherungssumme bei der Berechnung des Beitrags eine wichtige Rolle. Eine Krankenschwester sollte bei der Wahl ihrer Berufshaftpflichtversicherung darauf achten, dass sie bei Personen- und bei Sachschäden mit einer hohen Deckungssumme geschützt ist.

Berufshaftpflichtversicherung bei Blaulichtversichert

Mehr als nur Berufshaftpflicht

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bietet für eine Krankenschwester auch weitere Vorteile als nur die pure Absicherung. Wer bei der Wahl seiner Berufshaftpflichtversicherung aufpasst, kann vielleicht sogar gegen einen geringen Aufpreis eine private Haftpflichtversicherung zubuchen. Sollte es im Ernstfall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Dritten kommen, wird diese die Versicherung bearbeiten. Sie prüft, ob ein Leistungsanspruch der dritten Partei besteht. 

Sich selbst in die Pflicht nehmen

Eine Krankenschwester wird aufgrund des hohen Risikos an einer Berufshaftpflichtversicherung nicht vorbeikommen. Dies gilt nicht nur für eine in Vollzeit arbeitende Krankenschwester, sondern auch für eine in Teilzeit. Pflegekräfte sollten ebenfalls den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Betracht ziehen. Vor dem Gesetz ist die Berufshaftpflichtversicherung für die Ausübung ihrer Tätigkeit zwar nicht verpflichtend, sollte jedoch von einer Krankenschwester zu ihrer eigenen Sicherheit als Pflicht betrachtet werden.



Dein Weg zur besten Versicherung

    Schritt 1: Wähle deine Berufsgruppe












    Schritt 2: Bitte gib deine Daten an, über die wir dich erreichen können.