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Richtig abgesichert: Private Kranken-
versicherung in der Altenpflege

In Deutschland herrscht ein gravierender Mangel an Pflegekräften. Bereits jetzt fehlen in deutschen Krankenhäusern ungefähr 100.000 Vollzeitpfleger und man geht davon aus, dass hierzulande die Zahl aller Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf rund 3,5 Millionen ansteigen wird. Aus diesem Grund werden zunehmend Fachkräfte in der Altenpflege aus dem Ausland angefragt, überwiegend aus Spanien, Ungarn und Polen. Doch nicht nur sie müssen krankenversichert sein, auch das heimische Personal in Altenpflege stellt sich die Frage, ob es nicht mehr Sinn machen würde, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, um dem hohen Berufsrisiko von Erkrankungen gerecht zu werden.

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Freiberufliche Altenpflege wächst

Die niedrige Vergütung und übermäßig viele Überstunden wirken nicht gerade attraktiv auf das Personal in der Altenpflege. Eine hohe Zusatzbelastung zu dem ohnehin schon anspruchsvollen Arbeitsalltag nimmt die Corona-Krise ein. Allein in den letzten Monaten haben sich etwa 14.000 Mitarbeiter von Krankenhäusern dort mit dem Virus infiziert. Vielversprechend scheint es daher für einige, aus der Festanstellung in eine freiberufliche Tätigkeit in der Altenpflege zu wechseln, denn bereits das Einkommen scheint hier deutlich höher zu liegen. Doch aufgepasst: Mit dem Wechsel in die Freiberuflichkeit ändert sich vieles im Bezug auf die Krankenkasse, vor allem, wenn man gesetzlich versichert ist.

Wann greift welche Krankenversicherung?

Wer in einem Altenheim oder einer ähnlichen Einrichtung der Altenpflege fest angestellt ist, kann über die gesetzliche Krankenversicherung weiter versichert bleiben. Bei einem Eintritt in die Selbstständigkeit wird auch ein einfacherer Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung möglich. Über die gesetzliche Krankenversicherung ist er jetzt nicht mehr pflichtversichert. Um Folgekosten zu vermeiden, sollte von den freiberuflichen Berufstätigen in der Altenpflege schnellstmöglich die Frage nach der richtigen Krankenversicherung geklärt werden.

Aufgepasst beim Wechsel: Befreiung von GKV muss beantragt werden!

Auch bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung behält die gesetzliche Krankenversicherung seit einem Beschluss aus dem Jahr 2018 das Recht, Beiträge nachzufordern, sofern keine Befreiung auf Antrag erfolgt ist. Als Selbstständiger in der Altenpflege heißt das, dass die gesetzliche Krankenkasse bei einem höheren Einkommen rückwirkende Forderungen stellen kann. Diese Forderungen können sehr schnell mehrere tausend Euro betragen, auch wenn von der gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistungen erbracht wurden.

Damit du bestens informiert bist, erklärt dir Blaulichtversichert in diesem Blogbeitrag den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit.
Private Krankenversicherung punktet mit Festbetrag

Der Grund, warum die gesetzliche Krankenversicherung diese Forderung nachreichen darf, liegt in der Berechnung der zu zahlenden Versicherungssumme. Die Ermittlung der monatlichen Zahlung ist zugleich der Vorteil einer privaten Krankenversicherung. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitragssatz aus der Höhe des Einkommens, während in der privaten Krankenversicherung vom Einkommen unabhängige Beiträge gezahlt werden müssen. Das ist einer der maßgeblichen Gründe, warum für die Freiberufler in der Altenpflege eine private Krankenversicherung die bessere Alternative zur gesetzlichen Variante darstellt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung werden häufig in einem Atemzug genannt, schließlich sichern sie dich beide finanziell für den Fall eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ab.

Pflegepersonen nicht mehr pflichtversichert!

Auch Pflegepersonen in der Altenpflege sollten sich Gedanken über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung machen, da eine Pflegeperson nicht automatisch eine (freiberufliche) Pflegekraft ist. Der Unterschied zwischen beiden Berufsbezeichnungen liegt darin, dass Pflegepersonen im Gegenteil zu Pflegekräften nicht erwerbstätig sind und ein bis mehrere Personen ab einem Pflegegrad von 2 bis 5 pflegen. Gehen sie mindestens zehn Stunden pro Woche einer solchen ehrenamtlichen Altenpflege nach, können Pflegekassen die Beiträge der Pflegepersonen zur Sozialversicherung übernehmen. Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sind damit abgedeckt, jedoch keine Krankenversicherung!

Vorteile für private Krankenversicherung überwiegen bei Altenpflege

Aus diesem Grund sollten alle Personen der Altenpflege ohne Festanstellung in einer Einrichtung, ob freiberuflich oder ehrenamtlich, ihre Krankenversicherung überdenken. Möglicherweise stellt eine private Krankenversicherung als eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse dar. Zugleich bietet die private Krankenversicherung auch weitere Vorteile wie etwa die schnellere Terminvergabe und bevorzugte Behandlung bei Arzt.

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