Zusatzversorgung (öffentlicher Dienst)

Wer bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht verbeamtet, sondern tariflich angestellt ist, bekommt im Alter zwei Bausteine: die gesetzliche Rente und eine Betriebsrente aus der Zusatzversorgung. Genau diese zweite Säule ist die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.

Sie ist eine tariflich vereinbarte Betriebsrente für Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern und Kommunen. Träger ist meist die VBL oder eine kommunale Zusatzversorgungskasse. Der Arbeitgeber zahlt den überwiegenden Teil der Beiträge, ein kleinerer Anteil wird vom Entgelt einbehalten. Geregelt wird das über den Tarifvertrag, etwa den TVöD.

Wovon sich der Begriff abgrenzt

Häufig wird die Zusatzversorgung mit der allgemeinen betrieblichen Altersvorsorge der freien Wirtschaft gleichgesetzt. Der Unterschied liegt in der Verpflichtung: Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist tariflich vorgeschrieben und greift automatisch, sobald du unter einen passenden Tarifvertrag fällst. Eine private bAV in einem Unternehmen ist dagegen oft freiwillig oder einzeln verhandelt. Auch ersetzt die Zusatzversorgung nicht die Beamtenversorgung, sie ist deutlich niedriger und gleicht den Versorgungsunterschied zu verbeamteten Kollegen nur teilweise aus.

Was das in der Praxis bedeutet

Für angestellte Einsatzkräfte deckt die Zusatzversorgung das Alter ab, oft auch Hinterbliebene und einen Teil bei Erwerbsminderung. Sie schützt dich aber nicht ausreichend, wenn du wegen Dienstuntauglichkeit früh ausscheidest. Hier bleibt regelmäßig eine Lücke, die nur eine private Absicherung wie eine BU schließt. Die Erwerbsminderungsrente und die Zusatzversorgung zusammen reichen selten an das letzte Nettoeinkommen heran. Blaulichtversichert ordnet als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte ein, was die Zusatzversorgung bereits leistet und wo du privat nachsteuern solltest.

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Quellen

ZuM GLOSSAR