Witwengeld

Ein Witwengeld ist die monatliche Versorgungsleistung, die der Dienstherr dem hinterbliebenen Ehepartner eines verstorbenen Beamten zahlt. Es leitet sich vom Ruhegehalt ab, das der verstorbene Beamte erhalten hatte oder erhalten hätte.

Es ist damit der zentrale Baustein der Absicherung für den überlebenden Partner und sichert einen Teil des wegfallenden Einkommens.

Rechtsgrundlage

Geregelt ist das Witwengeld im Beamtenversorgungsgesetz. Es beträgt in der Regel 55 Prozent des Ruhegehalts, das dem verstorbenen Beamten zustand oder zugestanden hätte. Voraussetzung ist, dass die Ehe vor dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand geschlossen wurde und mindestens ein Jahr bestand. Bestand die Ehe kürzer, geht der Gesetzgeber von einer Versorgungsehe aus, und der Anspruch entfällt. Ein größerer Altersunterschied zwischen den Ehepartnern kann die Leistung zusätzlich mindern. Für eingetragene Lebenspartner gelten dieselben Regeln; man spricht dann vom Witwergeld. Heiratet der überlebende Partner erneut, fällt das Witwengeld weg, dafür gibt es eine einmalige Abfindung.

Was Witwengeld in der Praxis bedeutet

Du solltest das Witwengeld nicht mit dem vollen Familieneinkommen verwechseln. Wenn nur noch 55 Prozent eines bereits durch einen Versorgungsabschlag gekürzten Ruhegehalts ankommen, bleibt für eine Familie mit Kindern und laufendem Immobilienkredit oft zu wenig. Bei Blaulichtversichert rechnen wir mit Polizei- und Feuerwehrbeamten durch, wie hoch das Witwengeld im konkreten Fall ausfiele, und dimensionieren eine ergänzende Risikolebensversicherung so, dass die Familie im Todesfall nicht auf die Mindestversorgung zurückfällt. Gerade in jungen Jahren mit hoher finanzieller Verantwortung ist diese Lücke am größten.

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Quellen

ZuM GLOSSAR