VWL (Vermögenswirksame Leistungen)

Viele angestellte Einsatzkräfte haben einen Anspruch, den sie nicht voll ausschöpfen: einen monatlichen Zuschuss vom Arbeitgeber, der direkt in einen Sparvertrag fließt. Genau das sind Vermögenswirksame Leistungen, kurz VWL.

VWL bezeichnen einen Geldbetrag von bis zu 40 Euro im Monat, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen anlagefähigen Vertrag einzahlt. Anlegen lässt sich das Geld zum Beispiel in einem Banksparplan, einem Fondssparplan oder zur Tilgung eines Baudarlehens. Geregelt wird der Anspruch im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, die Höhe variiert also je nach Träger. Wer geringe Einkommen bezieht, kann zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Wovon sich der Begriff abgrenzt

VWL werden oft mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verwechselt, weil bei beiden der Arbeitgeber beteiligt ist. Der Unterschied liegt im Zweck. VWL dienen dem allgemeinen Vermögensaufbau und sind nach einer Sperrfrist von meist sieben Jahren frei verfügbar. Die bAV ist dagegen auf die Rente festgelegt und bis zum Ruhestand gebunden. VWL sind außerdem kein Versicherungsschutz, sie ersetzen also weder eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit noch eine private Rentenlösung.

VWL im Blaulicht-Kontext

Für Einsatzkräfte im Angestelltenverhältnis sind VWL ein guter Baustein, aber der erste Baustein im Vorsorgeplan sollte die Existenzsicherung sein. Wer im Dienst gesundheitlich ausfällt, dem nützt ein VWL-Sparplan wenig, wenn das Einkommen wegbricht. Sinnvoll ist daher, zuerst das Berufsrisiko abzusichern und VWL als Ergänzung beim Vermögensaufbau zu nutzen. Als spezialisierter Makler ordnet Blaulichtversichert solche Bausteine in die richtige Reihenfolge ein, statt einzelne Produkte isoliert zu betrachten.

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Quellen

ZuM GLOSSAR