Verweisungsverzicht

Ein Verweisungsverzicht ist eine Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, mit der sich der Versicherer vertraglich verpflichtet, dich im Leistungsfall nicht auf eine andere zumutbare Tätigkeit zu verweisen, sondern allein deinen tatsächlich ausgeübten Beruf zu bewerten.

Gemeint ist fast immer der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Der Versicherer kann dann nicht argumentieren, du könntest theoretisch noch einen leichteren Beruf ausüben, den es real gar nicht gibt. Maßgeblich bleibt, ob du deine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit noch zu mindestens der Hälfte schaffst.

Wovon sich der Verweisungsverzicht abgrenzt

Der Verweisungsverzicht ist kein eigenständiger Vertrag, sondern eine Ausgestaltung der Verweisungsklausel. Er betrifft regelmäßig nur die abstrakte Verweisung. Die konkrete Verweisung auf einen Beruf, den du nach Eintritt der Einschränkung wirklich aufnimmst, bleibt auch bei einem Verzicht meist bestehen und ist deutlich fairer. Verwechsle den Verweisungsverzicht außerdem nicht mit dem Leistungsauslöser selbst: Ob überhaupt Berufsunfähigkeit vorliegt, prüft der Versicherer unabhängig davon, ob er sich später verweisen darf oder nicht.

Der Verweisungsverzicht im Blaulicht-Kontext

Gerade in der Pflege ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung der wichtigste Hebel. Wer als examinierte Pflegefachkraft den Rücken oder die Psyche überlastet, könnte sonst theoretisch auf eine sitzende Bürotätigkeit verwiesen werden. Genau das verhindert der Verweisungsverzicht. Bei Blaulichtversichert prüfen wir im Tarifvergleich, ob der Verzicht klar formuliert ist und ob er auch in der eigenen Lebensstellung trägt, weil die Risikoklasse in der Pflege ohnehin Beitrag und Annahme erschwert.

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Quellen

ZuM GLOSSAR