Versorgungsausgleich

Wird eine Ehe geschieden, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die während der Ehezeit aufgebauten Versorgungsanrechte gerecht zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden. Erfasst werden gesetzliche Rentenansprüche, betriebliche und private Anwartschaften sowie bei Beamten die Anrechte aus der Beamtenversorgung.

Das Familiengericht ermittelt von Amts wegen, welche Anrechte jeder Partner in der Ehezeit erworben hat, und teilt sie grundsätzlich hälftig. Wer mehr aufgebaut hat, gibt also einen Teil seiner Versorgung an den anderen ab. Geregelt ist das im Versorgungsausgleichsgesetz.

Wovon sich der Begriff abgrenzt

Der Versorgungsausgleich betrifft ausschließlich die Versorgungsanrechte für das Alter und für den Fall der Invalidität. Davon zu trennen ist der Zugewinnausgleich, der das während der Ehe angesparte Vermögen wie Sparguthaben oder Immobilien aufteilt. Auch der nacheheliche Unterhalt ist eine eigene Frage und folgt anderen Regeln. Der Versorgungsausgleich greift unabhängig davon und mindert die spätere Pension oder Rente dauerhaft.

Versorgungsausgleich im Blaulicht-Kontext

Für Einsatzkräfte mit Beamtenstatus wiegt der Ausgleich besonders schwer, weil das Ruhegehalt oft die zentrale Altersabsicherung ist. Wird ein Teil davon abgegeben, entsteht eine Versorgungslücke, die viele erst spät bemerken.

Hier lohnt sich eine frühe Bestandsaufnahme. Als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte hilft Blaulichtversichert dabei, die verbleibende Versorgung realistisch einzuschätzen und ergänzende Bausteine wie eine private Altersvorsorge zu planen, damit die Lücke nach einer Scheidung nicht ungedeckt bleibt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR