Versorgungsabschlag

Der Versorgungsabschlag ist eine dauerhafte Kürzung des Ruhegehalts für Beamte, die vor der für sie geltenden Altersgrenze in den Ruhestand treten. Er soll die längere Bezugsdauer der Versorgung ausgleichen.

Für die Ruhestandsplanung ist er ein zentraler Faktor, weil die Kürzung lebenslang bleibt.

Rechtsgrundlage

Geregelt ist der Abschlag im Beamtenversorgungsgesetz. Er beträgt 3,6 Prozent für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestands, maximal 10,8 Prozent. Auch bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit kann ein Abschlag anfallen, sofern die maßgebliche Altersgrenze noch nicht erreicht ist. Die genauen Grenzen unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern und für besondere Gruppen wie die Polizei mit eigener Altersgrenze.

Was der Versorgungsabschlag in der Praxis bedeutet

Wer als Beamter vorzeitig ausscheidet, etwa wegen Dienstunfähigkeit, verliert dauerhaft einen Teil seines ohnehin reduzierten Ruhegehalts. Bei Blaulichtversichert rechnen wir mit Polizei- und Feuerwehrbeamten genau durch, wie hoch der Abschlag im individuellen Fall ausfiele, und dimensionieren die private Absicherung so, dass sie diese Lücke auffängt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR