Nach bestandener Ausbildung folgt für viele Einsatzkräfte nicht sofort die Lebenszeitverbeamtung, sondern eine Zwischenstation: die Verbeamtung auf Probe. In dieser Phase bist du bereits vollwertiger Beamter, allerdings auf Bewährung. Der Dienstherr prüft, ob du dich in fachlicher und persönlicher Hinsicht für eine dauerhafte Übernahme eignest.
Die Probezeit dauert in der Regel bis zu drei Jahre. Erst wenn du dich bewährt hast, erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Wer in dieser Zeit dienstunfähig wird, steht versorgungsrechtlich deutlich schlechter da als ein Beamter auf Lebenszeit.
Rechtsgrundlage
- Status: Geregelt im Bundesbeamtengesetz und in den Beamtengesetzen der Länder, der Beamte auf Probe steht im selben Treueverhältnis wie der Beamte auf Lebenszeit.
- Probezeit: Üblicherweise bis zu drei Jahre, in dieser Zeit ist eine Entlassung leichter möglich als später.
- Versorgung: Eine lebenslange Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit greift im Grundsatz erst nach fünf Dienstjahren, außerhalb eines Dienstunfalls.
Verbeamtung auf Probe im Blaulicht-Kontext
Gerade in dieser Phase ist die Versorgungslücke am größten. Wirst du zum Beispiel durch eine Erkrankung dienstunfähig, bevor die Wartezeit erfüllt ist, droht ohne private Vorsorge eine erhebliche Einkommenslücke. Eine frühzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel federt das ab.
Als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte ordnet Blaulichtversichert ein, welche Klauseln für deinen konkreten Dienstherrn und deine Laufbahn passen, damit du in der Probezeit nicht ungeschützt bleibst.
Verwandte Begriffe
- Beamter auf Probe, der Status, den du während der Probezeit innehast.
- Beamte auf Lebenszeit, das Ziel am Ende einer erfolgreichen Bewährung.
- Dienstunfähigkeit, das zentrale Risiko, das in der Probezeit nur eingeschränkt abgesichert ist.
- Anwärter und Übergang: der große Leitfaden, Überblick über alle Statusphasen vom Anwärter bis zur Lebenszeit.
- DU- und BU-Vorsorge in der richtigen Reihenfolge, wann du welche Absicherung angehen solltest.
- Spezialisierte Beratung für Einsatzkräfte, warum die Laufbahn bei der Tarifwahl zählt.
Quellen
- BBG – Bundesbeamtengesetz
- BeamtVG – Beamtenversorgungsgesetz des Bundes
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte