Verbeamtung auf Probe

Nach bestandener Ausbildung folgt für viele Einsatzkräfte nicht sofort die Lebenszeitverbeamtung, sondern eine Zwischenstation: die Verbeamtung auf Probe. In dieser Phase bist du bereits vollwertiger Beamter, allerdings auf Bewährung. Der Dienstherr prüft, ob du dich in fachlicher und persönlicher Hinsicht für eine dauerhafte Übernahme eignest.

Die Probezeit dauert in der Regel bis zu drei Jahre. Erst wenn du dich bewährt hast, erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Wer in dieser Zeit dienstunfähig wird, steht versorgungsrechtlich deutlich schlechter da als ein Beamter auf Lebenszeit.

Rechtsgrundlage

  • Status: Geregelt im Bundesbeamtengesetz und in den Beamtengesetzen der Länder, der Beamte auf Probe steht im selben Treueverhältnis wie der Beamte auf Lebenszeit.
  • Probezeit: Üblicherweise bis zu drei Jahre, in dieser Zeit ist eine Entlassung leichter möglich als später.
  • Versorgung: Eine lebenslange Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit greift im Grundsatz erst nach fünf Dienstjahren, außerhalb eines Dienstunfalls.

Verbeamtung auf Probe im Blaulicht-Kontext

Gerade in dieser Phase ist die Versorgungslücke am größten. Wirst du zum Beispiel durch eine Erkrankung dienstunfähig, bevor die Wartezeit erfüllt ist, droht ohne private Vorsorge eine erhebliche Einkommenslücke. Eine frühzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel federt das ab.

Als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte ordnet Blaulichtversichert ein, welche Klauseln für deinen konkreten Dienstherrn und deine Laufbahn passen, damit du in der Probezeit nicht ungeschützt bleibst.

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Quellen

ZuM GLOSSAR