VBL (Versorgungsanstalt)

Wer im öffentlichen Dienst angestellt arbeitet und nach Tarifvertrag bezahlt wird, baut neben der gesetzlichen Rente fast immer eine zweite Versorgung auf: die VBL. Die Abkürzung steht für Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie organisiert die betriebliche Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte und zahlt im Alter eine Betriebsrente zusätzlich zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für viele Einsatzkräfte ist das relevant, weil Rettungsdienst, Pflege oder Verwaltung häufig im Angestelltenverhältnis nach TVöD oder TV-L laufen. Beamtinnen und Beamte fallen dagegen unter die eigene Beamtenversorgung, nicht unter die VBL.

So funktioniert es

  • Pflichtversicherung: Die meisten Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind automatisch über ihren Arbeitgeber in der VBL pflichtversichert.
  • Umlage und Beiträge: Arbeitgeber und Beschäftigte finanzieren die Zusatzversorgung gemeinsam, ein Teil wird vom Bruttogehalt einbehalten.
  • Leistungen: Gezahlt wird eine Betriebsrente im Alter, dazu kommen je nach Fall eine Erwerbsminderungs- und eine Hinterbliebenenleistung.

Was das in der Praxis bedeutet

Die VBL-Rente klingt nach solider Absicherung, fällt für jüngere Jahrgänge aber oft kleiner aus als gedacht. Sie ersetzt weder eine private Vorsorge noch schützt sie vor dem Verlust der Arbeitskraft. Wer berufsunfähig wird, bekommt aus der VBL meist nur eine geringe Leistung, die das fehlende Gehalt nicht ausgleicht.

Genau diese Lücke prüft Blaulichtversichert als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte und ordnet ein, wo eine private Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsabsicherung sinnvoll ergänzt. So wird sichtbar, welcher Schutz schon über die VBL besteht und welcher noch fehlt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR