Ein Sturz beim Wandern, ein Unfall mit dem Rad, ein Treppensturz zu Hause: Wenn aus einem Moment eine bleibende körperliche Schädigung wird, springt die private Unfallversicherung ein. Sie zahlt eine vereinbarte Kapitalleistung oder Rente, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität zurückbleibt, und zwar weltweit und rund um die Uhr.
Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, die nur Dienst- und Arbeitsunfälle sowie den Weg dorthin abdeckt, leistet die private Variante unabhängig davon, ob der Unfall im Dienst oder in der Freizeit geschah. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der über die sogenannte Gliedertaxe bestimmt wird.
So funktioniert es
- Unfallbegriff: Geleistet wird bei einem plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt.
- Gliedertaxe: Jedem Körperteil ist ein fester Prozentsatz zugeordnet, der den Invaliditätsgrad und damit die Auszahlung bestimmt.
- Progression: Viele Tarife zahlen bei schweren Schäden überproportional mehr, etwa das Drei- oder Vierfache der Grundsumme.
Unfallversicherung (privat) im Blaulicht-Kontext
Im Dienst sind Einsatzkräfte über die gesetzliche Unfallversicherung oder die Dienstunfallfürsorge abgesichert. Der allergrößte Teil des Lebens findet aber außerhalb des Dienstes statt, und genau dort greift dieser Schutz nicht. Wer in der Freizeit verunglückt und dadurch dienstunfähig wird, steht ohne private Vorsorge schnell vor einer Versorgungslücke. Eine private Unfallversicherung federt körperliche Dauerfolgen ab, ersetzt aber keine Berufsunfähigkeitsabsicherung, weil sie nur bei Unfällen leistet, nicht bei Krankheit. Blaulichtversichert als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte ordnet beide Bausteine sinnvoll zueinander und prüft, welche Summen und Klauseln zu deinem Dienst passen.
Verwandte Begriffe
- Berufsunfähigkeit (BU), greift auch bei Krankheit und deckt damit den größeren Risikobereich ab.
- Einsatzunfall, die dienstliche Sonderform des Unfalls mit eigenen Versorgungsregeln.
- Dienstunfähigkeit, das berufsrechtliche Pendant, das über deine weitere Verwendung entscheidet.
- Einsatzkräfte-Absicherung: der Leitfaden, Gesamtüberblick über alle wichtigen Bausteine.
- Vorsorge in der richtigen Reihenfolge, wo die Unfallversicherung in der Prioritätenliste steht.
- Spezialisierte Beratung für Einsatzkräfte, warum die Auswahl des Maklers den Unterschied macht.
Quellen
- VVG – Versicherungsvertragsgesetz
- SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- GDV – Gesamtverband der Versicherer