UK Bund (Unfallversicherung Bund und Bahn)

Die UK Bund (Unfallversicherung Bund und Bahn) ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger, der die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte des Technischen Hilfswerks sowie weitere Beschäftigte des Bundes bei Arbeits- und Wegeunfällen absichert.

Sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung speziell für den Bundesbereich und greift, wenn dir im Dienst oder auf dem Weg dorthin etwas passiert.

Rechtsgrundlage

Die Leistungen der UK Bund richten sich nach dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII), das die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland regelt. Als THW-Angehöriger bist du über die UK Bund versichert, ohne dafür selbst Beiträge zu zahlen. Versichert sind Unfälle bei Einsätzen, Übungen, Ausbildung und auf dem direkten Weg dorthin. Die Anerkennung als Versicherungsfall erfolgt durch den Träger, nicht durch das THW selbst. Geleistet werden vor allem:

  • Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation nach einem anerkannten Unfall
  • Verletztengeld als Lohnersatz während der Genesung
  • Verletztenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit

Was UK Bund in der Praxis bedeutet

Wichtig ist, was die UK Bund nicht abdeckt. Sie zahlt nur bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem THW-Dienst stehen. Krankheiten, Verschleiß oder ein Unfall in deiner Freizeit fallen nicht darunter. Eine Verletztenrente setzt zudem eine messbare Minderung der Erwerbsfähigkeit voraus und ersetzt selten dein volles Einkommen. Wer hauptberuflich arbeitet und privat eine Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit absichern möchte, kann sich darauf nicht verlassen. Genau diese Lücke schließt eine private Police. Bei Blaulichtversichert prüfen wir für THW-Kräfte, wo der gesetzliche Schutz endet und welche Absicherung den Hauptberuf abdeckt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR