TVöD

Viele Einsatzkräfte tragen Uniform, sind aber nicht verbeamtet. Sie arbeiten als Tarifbeschäftigte, und für sie gilt der TVöD, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er legt fest, wie viel Entgelt du bekommst, wie deine Arbeitszeit geregelt ist und welche Zulagen oder Jahressonderzahlungen dir zustehen.

Der TVöD ordnet Beschäftigte nach Tätigkeit in Entgeltgruppen und Stufen ein. Daraus ergibt sich das monatliche Gehalt. Verhandelt wird er regelmäßig zwischen den Arbeitgebern von Bund und Kommunen und den Gewerkschaften, weshalb sich Beträge und Bedingungen über die Jahre verändern.

Wovon sich der Begriff abgrenzt

Der TVöD ist kein Besoldungsgesetz. Beamte werden nach Besoldungsgruppen alimentiert und genießen eine eigene Versorgung im Ruhestand sowie bei Dienstunfähigkeit. Tarifbeschäftigte nach TVöD dagegen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erhalten eine tarifliche Zusatzversorgung, etwa über die VBL. Wer den Job aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss, bekommt keine Versorgung wie ein Beamter, sondern fällt in das System der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Was das in der Praxis bedeutet

Genau hier entsteht eine Lücke. Die gesetzliche Absicherung über den TVöD deckt bei längerer gesundheitlicher Einschränkung oft nur einen Bruchteil des gewohnten Einkommens. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diesen Abstand. Als spezialisierter Versicherungsmakler für Einsatzkräfte ordnet Blaulichtversichert ein, welche Bausteine zu einem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst passen und wo zusätzlicher Schutz sinnvoll ist.

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Quellen

ZuM GLOSSAR