TV-L

Wer als Rettungssanitäter, Pflegekraft oder technische Fachkraft bei einem Bundesland angestellt ist, findet sein Gehalt nicht im Arbeitsvertrag frei verhandelt, sondern in einer Tabelle. Diese Tabelle gehört zum TV-L, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.

Der TV-L regelt für Tarifbeschäftigte der Länder die Eingruppierung in Entgeltgruppen, die Stufenlaufzeiten, Jahressonderzahlungen und tarifliche Zulagen. Er gilt unter anderem für Beschäftigte an Landeskliniken, in Hochschulkliniken oder im landesfinanzierten Rettungsdienst. Ausgehandelt wird er zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften.

Wovon sich der Begriff abgrenzt

Häufig verwechselt wird der TV-L mit dem TVöD, dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst. Der Unterschied liegt beim Arbeitgeber. Der TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, der TVöD für Bund und Kommunen. Eine kommunale Berufsfeuerwehr oder ein kommunaler Rettungsdienst fällt damit unter den TVöD, eine Landeseinrichtung unter den TV-L. Beamtinnen und Beamte wiederum unterliegen keinem Tarifvertrag, sondern der gesetzlichen Besoldung und Versorgung.

TV-L im Blaulicht-Kontext

Der TV-L sichert Einkommen und einige Sozialleistungen, ersetzt aber keine eigene Absicherung gegen Berufs- oder Dienstunfähigkeit. Die tarifliche Zusatzversorgung über die VBL fängt nur einen Teil eines Einkommensausfalls auf, und sie greift erst spät. Wer im Schichtdienst, im Einsatz oder in der Pflege körperlich stark gefordert ist, sollte die verbleibende Lücke kennen. Blaulichtversichert ist auf Einsatzkräfte spezialisiert und ordnet ein, welche private Vorsorge zum Tarifstatus passt, etwa über eine ergänzende Berufsunfähigkeitsabsicherung.

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Quellen

ZuM GLOSSAR