THW-Helfer (Ehrenamt)

Ein THW-Helfer (Ehrenamt) ist eine Person, die freiwillig und unentgeltlich im Technischen Hilfswerk Dienst leistet, etwa in der Bergung, Fachgruppen oder der technischen Ausbildung, und dabei nicht in einem hauptamtlichen Beschäftigungsverhältnis zum THW steht.

Das Ehrenamt prägt den rechtlichen Status: Die eigentliche berufliche Existenz wird durch den zivilen Hauptberuf gesichert, nicht durch den Dienst im THW.

Wovon sich der THW-Helfer (Ehrenamt) abgrenzt

Anders als die hauptamtlichen Kräfte, die beim THW angestellt sind und ihren Lebensunterhalt daraus beziehen, engagiert sich der ehrenamtliche Helfer neben seinem zivilen Beruf. Während eines Einsatzes oder einer Übung greift der gesetzliche Unfallschutz über die Unfallkasse des Bundes. Dieser Schutz ist aber auf den Einsatzunfall begrenzt und ersetzt keine umfassende Absicherung der Arbeitskraft im Hauptberuf.

Der THW-Helfer (Ehrenamt) im Blaulicht-Kontext

Genau hier entsteht eine häufige Fehlannahme. Viele Helfer glauben, das THW versichere sie rundum. Tatsächlich deckt der gesetzliche Unfallschutz nur Schäden ab, die direkt aus dem Dienst stammen. Wer durch Krankheit oder einen privaten Unfall berufsunfähig wird, steht ohne private Vorsorge oft ohne Leistung da. Bei Blaulichtversichert prüfen wir deshalb, ob deine Berufsunfähigkeitsversicherung das Ehrenamt korrekt einordnet und das THW-Engagement nicht zu Risikozuschlägen führt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR