THW-Hauptamtliche

Eine THW-Hauptamtliche oder ein THW-Hauptamtlicher ist eine im Technischen Hilfswerk fest angestellte Person, die ihren Dienst hauptberuflich gegen Entgelt leistet und damit nicht ehrenamtlich tätig ist. Sie hält den Betrieb der Geschäftsstellen, der Ausbildungszentren und der Logistik dauerhaft am Laufen.

Damit unterscheiden sich Hauptamtliche klar vom großen Kreis der freiwilligen Einsatzkräfte.

Rechtsgrundlage

Das THW ist eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Seine Aufgaben und seine Struktur regelt das THW-Gesetz. Die hauptamtlichen Beschäftigten stehen in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis zum Bund, während die ehrenamtlichen Helfer auf Grundlage einer freiwilligen Verpflichtung mitwirken. Für Hauptamtliche gelten damit die üblichen Regeln des öffentlichen Dienstrechts, also Tarifvertrag oder Beamtenrecht, samt Sozialversicherung und betrieblicher Altersvorsorge. Wer als Beamter beschäftigt ist, fällt zudem unter die Versorgung des Dienstherrn. Die ehrenamtliche Seite wird dagegen über die gesetzliche Unfallversicherung des Bundes abgesichert.

Was THW-Hauptamtliche in der Praxis bedeutet

Für die persönliche Absicherung ist die Statusfrage entscheidend, weil sich daraus ergibt, welche Lücken eine private Vorsorge schließen muss. Angestellte Hauptamtliche sind über die gesetzliche Rentenversicherung gegen Erwerbsminderung abgesichert, doch diese Leistung ersetzt selten den vollen Lebensstandard. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift hier deutlich umfassender. Bei Blaulichtversichert prüfen wir für hauptamtliche wie ehrenamtliche THW-Angehörige, welcher Baustein zum jeweiligen Status passt und wo eine Klausel den Beruf sauber abbildet.

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Quellen

ZuM GLOSSAR