Ein technischer Defekt liegt vor, wenn ein Gerät, Fahrzeug oder System aufgrund eines Material- oder Konstruktionsfehlers versagt.
In der Regel gilt: Die Diensthaftpflichtversicherung greift nicht, wenn der Schaden ausschließlich auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist.
Bei Bedienfehlern oder fahrlässiger Nutzung kann sie jedoch leisten.
Für Feuerwehrbeamte oder Einsatzkräfte ist es daher wichtig, genau zu wissen, wann der Versicherungsschutz greift.