Scheidung und Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich teilt bei einer Scheidung die während der Ehe von beiden Partnern erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung hälftig auf. Bei Beamten betrifft das auch das später zu erwartende Ruhegehalt.

Damit ist die Scheidung ein einschneidender Moment für die Altersvorsorge, der weit über die laufenden Versicherungen hinausreicht.

Rechtsgrundlage

Der Versorgungsausgleich ist im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt und wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt. Jedes in der Ehezeit erworbene Anrecht wird grundsätzlich intern geteilt. Beim Beamten wird der ausgeglichene Anteil vom künftigen Ruhegehalt abgezogen, was die spätere Versorgung dauerhaft mindert.

Was die Scheidung in der Praxis bedeutet

Neben dem Versorgungsausgleich sollten nach einer Trennung Bezugsrechte in der Risikolebensversicherung, der Hinterbliebenenschutz und gemeinsame Verträge überprüft werden. Auch die private Krankenversicherung des bislang über die Beihilfe mitversicherten Partners muss dann eigenständig neu geordnet werden. Private Vorsorgeformen wie eine Basisrente fallen ebenfalls in den Ausgleich, sofern sie während der Ehezeit bespart wurden. Bei Blaulichtversichert sehen wir, dass die entstehende Versorgungslücke häufig unterschätzt wird, gerade wenn das Ruhegehalt ohnehin schon knapp über der Mindestversorgung liegt. Wer früh gegensteuert, kann die Kürzung über zusätzliche eigene Beiträge zumindest teilweise auffangen.

Verwandte Begriffe

Mehr zum Thema

Quellen

ZuM GLOSSAR