Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit ist die Summe der Dienstjahre eines Beamten, die bei der Berechnung des Ruhegehalts angerechnet werden. Sie ist die Grundgröße, aus der sich der Ruhegehaltssatz und damit die Höhe der Pension ergibt.
Je mehr anrechenbare Jahre zusammenkommen, desto höher der Versorgungsanspruch, bis zum gesetzlichen Höchstsatz.
Rechtsgrundlage
Geregelt ist die ruhegehaltsfähige Dienstzeit im Beamtenversorgungsgesetz. Angerechnet werden vor allem die im Beamtenverhältnis abgeleisteten Dienstjahre. Bestimmte Vordienstzeiten wie ein Studium oder eine fachbezogene Ausbildung können begrenzt hinzukommen. Pro anrechenbarem Jahr steigt der Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozent, bis er nach etwa 40 Jahren den Höchstsatz von 71,75 Prozent erreicht.
Was die ruhegehaltsfähige Dienstzeit in der Praxis bedeutet
Wer spät verbeamtet wird oder Lücken in der Dienstzeit hat, erreicht den Höchstsatz nicht und trägt eine entsprechende Versorgungslücke. Teilzeit- und Beurlaubungsphasen mindern die anrechenbare Zeit anteilig, was viele erst spät bemerken. Bei Blaulichtversichert rechnen wir mit Polizei- und Feuerwehrbeamten konkret durch, welcher Ruhegehaltssatz am Ende realistisch ist, und planen die private Vorsorge auf genau diese Lücke.
Verwandte Begriffe
- Ruhegehalt, die Leistung, die sich aus der Dienstzeit ergibt
- Mindestversorgung, die Untergrenze bei kurzer Dienstzeit
- Altersvorsorge für Beamte: Versorgungslücke und Bausteine, der Cluster-Leitfaden
- Altersvorsorge Lebenszeitbeamte: Lücken erkennen, Versorgungslücke berechnen
- Beamte: Versicherung, Finanzen und Immobilien bewerten, Einordnung im Gesamtbild
Quellen
- BeamtVG – Beamtenversorgungsgesetz des Bundes
- Bundesverwaltungsamt – Versorgung Bundesbeamte
- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte