Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die der Staat über jährliche Zulagen und einen möglichen Steuervorteil fördert. Sie wurde geschaffen, um die sinkende gesetzliche Rente und die abgesenkte Beamtenversorgung auszugleichen.
Förderberechtigt sind unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und, mit einer Besonderheit, auch Beamte.
Wovon sich die Riester-Rente abgrenzt
Anders als die Basisrente nach Rürup arbeitet Riester mit direkten Zulagen, der Grundzulage und der Kinderzulage, nicht nur mit dem Steuerabzug. Anders als die betriebliche Altersvorsorge läuft sie nicht über den Arbeitgeber, sondern als privater Vertrag. Beamte müssen einmalig der Übermittlung ihrer Besoldungsdaten an die Zulagenstelle zustimmen, sonst entfällt die Förderung.
Riester-Rente im Blaulicht-Kontext
Gerade für Beamte mit Kindern ist Riester durch die Kinderzulage oft attraktiver, als der Ruf des Produkts vermuten lässt. Bei Blaulichtversichert prüfen wir mit Polizei- und Feuerwehrbeamten, ob die Zulagen die Kosten rechtfertigen, und stellen die Riester-Rente immer der Basisrente und der freien Anlage gegenüber, statt sie pauschal zu empfehlen oder abzulehnen.
Verwandte Begriffe
- Basisrente (Rürup), die steuerlich geförderte Alternative ohne Zulagen
- Mindestversorgung, Bezugspunkt der Versorgungslücke
- Altersvorsorge für Beamte: Versorgungslücke und Bausteine, der Cluster-Leitfaden
- Beamte: Förderungen, Zulagen, Riester, VWL und bAV im Überblick, Förderwege im Vergleich
- Altersvorsorge Lebenszeitbeamte: Prioritäten, Reihenfolge der Bausteine
Quellen
- BMF – Lohnsteuer und Altersvorsorge
- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
- BMAS – Rente und Altersvorsorge
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte