Die Riester-Kinderzulage ist eine staatliche Zusatzförderung, die ein Riester-Sparer für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich zur Grundzulage erhält. Sie macht die Riester-Rente für Familien oft deutlich rentabler.
Je mehr Kinder, desto höher die jährliche Förderung im Vertrag.
Rechtsgrundlage
Die Kinderzulage ist im Einkommensteuergesetz geregelt und an den Anspruch auf Kindergeld geknüpft. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, beträgt sie 300 Euro pro Jahr und Kind, für früher geborene 185 Euro. Sie wird in der Regel der Mutter zugeordnet, auf Antrag dem Vater. Wie bei der Grundzulage ist der Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens Voraussetzung für die volle Auszahlung.
Was die Kinderzulage in der Praxis bedeutet
Bei zwei oder drei Kindern übersteigen die Zulagen den Eigenbeitrag teils deutlich, die Förderquote ist dann sehr hoch. Bei Blaulichtversichert rechnen wir mit Beamtenfamilien konkret aus, in welcher Lebensphase Riester durch die Kinderzulage den größten Vorteil bringt und ab wann andere Bausteine sinnvoller werden. Wichtig ist, jede Geburt und jeden Wegfall des Kindergeldanspruchs der Zulagenstelle zu melden, damit die Kinderzulage lückenlos und in korrekter Höhe fließt.
Verwandte Begriffe
- Riester-Rente, das Produkt, in das die Zulage fließt
- Riester-Grundzulage, die personenbezogene Basisförderung
- Altersvorsorge für Beamte: Versorgungslücke und Bausteine, der Cluster-Leitfaden
- Beamte: Förderungen, Zulagen, Riester, VWL und bAV im Überblick, Förderwege
- Altersvorsorge Lebenszeitbeamte: Prioritäten, Reihenfolge der Bausteine
Quellen
- BMF – Lohnsteuer und Altersvorsorge
- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
- BMAS – Rente und Altersvorsorge
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte