Die Riester-Grundzulage ist die jährliche staatliche Grundförderung, die jeder unmittelbar förderberechtigte Sparer für seinen Riester-Vertrag erhält. Sie fließt direkt in den Vertrag und erhöht das angesparte Kapital.
Sie ist neben der Kinderzulage der Kern der Riester-Förderung.
Wovon sich die Grundzulage abgrenzt
Anders als die Kinderzulage, die an berücksichtigungsfähige Kinder gebunden ist, steht die Grundzulage jedem Berechtigten persönlich zu. Sie beträgt aktuell 175 Euro pro Jahr. Voraussetzung für die volle Zulage ist ein Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulage nur anteilig.
Riester-Grundzulage im Blaulicht-Kontext
Für Beamte gilt die Besonderheit, dass die maßgebliche Einkommensgröße die Vorjahresbesoldung ist und der Datenübermittlung zugestimmt werden muss. Bei Blaulichtversichert achten wir mit Beamten darauf, den Eigenbeitrag korrekt anzusetzen, weil ein zu niedriger Beitrag die Zulage kürzt und die Förderung dann ihren Sinn verliert. Verheiratete profitieren zusätzlich, wenn beide Partner förderberechtigt sind und jeweils einen eigenen Vertrag besparen, denn so fällt die Grundzulage im Haushalt zweimal an.
Verwandte Begriffe
- Riester-Rente, das geförderte Produkt insgesamt
- Basisrente (Rürup), die Alternative mit Steuer- statt Zulagenförderung
- Altersvorsorge für Beamte: Versorgungslücke und Bausteine, der Cluster-Leitfaden
- Beamte: Förderungen, Zulagen, Riester, VWL und bAV im Überblick, Förderwege
- Beamte: Förderungen und Zulagen, Fristen und Anträge, Antragspraxis
Quellen
- BMF – Lohnsteuer und Altersvorsorge
- Verbraucherzentrale – Altersvorsorge
- BMAS – Rente und Altersvorsorge
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte