Rettungsdienst-Träger (DRK, ASB, JUH, Malteser)

Hinter jedem Rettungswagen steht eine Organisation, die ihn betreibt, das Personal anstellt und den Einsatz abrechnet. Genau das sind Rettungsdienst-Träger: die Leistungserbringer im bodengebundenen Rettungsdienst. In Deutschland übernehmen diese Aufgabe vor allem die großen Hilfsorganisationen, also das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und der Malteser Hilfsdienst, daneben Berufsfeuerwehren und private Anbieter.

Als Beschäftigte bist du in der Regel bei einem dieser Träger angestellt, häufig nach Tarif. Der Träger ist damit dein Arbeitgeber, regelt deine Schichten und zahlt dein Gehalt, oft orientiert am TVöD oder einem hauseigenen Tarifwerk.

Wovon sich der Begriff abgrenzt

Der Rettungsdienst-Träger ist nicht dasselbe wie der gesetzliche Aufgabenträger. Den Sicherstellungsauftrag für den Rettungsdienst tragen die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie beauftragen über Verträge oder Ausschreibungen die Durchführung, und genau diese Durchführung übernehmen DRK, ASB, JUH oder Malteser. Du bist also Angestellte bei der ausführenden Organisation, nicht beim Landkreis. Anders als Beamte hast du keinen Dienstherrn mit Fürsorgepflicht, sondern einen privatrechtlichen Arbeitgeber.

Was das in der Praxis bedeutet

Für deine Absicherung ist diese Unterscheidung entscheidend. Wirst du als Notfallsanitäter berufsunfähig, gibt es keine beamtenrechtliche Versorgung. Du fällst auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zurück, die meist deutlich unter dem letzten Einkommen liegt. Diese Lücke schließt nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wichtig ist dabei, dass dein konkretes Berufsbild im Rettungsdienst korrekt eingestuft wird, denn die Tätigkeit gilt als körperlich und psychisch belastend. Blaulichtversichert ist als spezialisierter Makler auf Einsatzkräfte ausgerichtet und kennt die Risikoeinstufungen der Träger-Berufe, sodass deine BU sauber zu deiner Tätigkeit passt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR