Restkostentarif

Ein Restkostentarif ist ein spezieller Tarif der privaten Krankenversicherung für Beamte, der genau den Prozentsatz der Krankheitskosten absichert, den die Beihilfe des Dienstherrn nicht übernimmt.

Er ist das Gegenstück zum Beihilfesatz und sorgt zusammen mit ihm für hundertprozentige Deckung.

Wovon sich der Restkostentarif abgrenzt

Anders als eine Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung, die hundert Prozent der Kosten trägt, deckt der Restkostentarif nur den ergänzenden Anteil ab, etwa 50 Prozent bei aktiven Beamten oder 30 Prozent im Ruhestand. Dadurch ist er deutlich günstiger als eine Vollversicherung und für Beamte fast immer die passende Wahl gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Restkostentarife sind beihilfekonform aufgebaut und folgen damit automatisch der Logik der Beihilfeverordnung. Bei der Verbeamtung gilt zudem eine Öffnungsaktion, die den Zugang auch bei Vorerkrankungen zu fairen Bedingungen sichert.

Restkostentarif im Blaulicht-Kontext

Ändert sich der Beihilfesatz, etwa beim Eintritt in den Ruhestand oder mit dem zweiten Kind, muss der Restkostentarif angepasst werden. Bei Blaulichtversichert achten wir darauf, dass Polizei- und Feuerwehrbeamte ihren prozentualen Tarif sauber mit dem aktuellen Beihilfeanspruch abgleichen, damit weder eine Lücke noch eine Doppelabsicherung entsteht.

Verwandte Begriffe

  • Beihilfe, das System, das den anderen Teil trägt
  • Beihilfesatz, der den nötigen Restanteil bestimmt

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Quellen

ZuM GLOSSAR