Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung übernimmt, also Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie Gebühren der Gegenseite, soweit der vereinbarte Leistungsbereich greift.

Versichert wird nicht ein Schaden, sondern das Risiko, dein Recht durchsetzen oder dich verteidigen zu müssen. Welche Bereiche abgedeckt sind, hängt von den gewählten Bausteinen ab, etwa Berufs-, Verkehrs-, Privat- oder Mietrechtsschutz.

Wovon sich die Rechtsschutzversicherung abgrenzt

Die Rechtsschutzversicherung zahlt deine eigenen Verfahrenskosten. Sie ersetzt keinen Schaden, den du einem Dritten zufügst, das ist Aufgabe der Haftpflicht. Für dienstlich verursachte Schäden greift die Diensthaftpflicht, nicht der Rechtsschutz. Auch der dienstrechtliche Bereich ist nicht automatisch enthalten: Standardtarife klammern Verfahren gegen den Dienstherrn oft aus, weshalb für Einsatzkräfte ein spezieller Dienst- oder Strafrechtsschutz wichtig ist.

Rechtsschutzversicherung im Blaulicht-Kontext

Für Einsatzkräfte zählt vor allem der Bereich, der dienstliche Vorwürfe abdeckt. Nach einem Einsatzunfall oder bei einer Beschwerde nach einer Maßnahme kann ein Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren drohen. Bei Blaulichtversichert sehen wir, dass gerade Polizei- und Feuerwehrkräfte den Straf- und Dienstrechtsschutz brauchen, weil ein Verfahren bis zur drohenden Dienstunfähigkeit reichen kann. Die Police trägt dann die Verteidigungskosten, statt sie privat zu belasten.

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Quellen

ZuM GLOSSAR