Eine Posttraumatische Belastungsstörung, kurz PTBS, ist eine psychische Erkrankung, die sich als Reaktion auf ein oder mehrere belastende Ereignisse von außergewöhnlicher Bedrohung entwickeln kann.
Für Einsatzkräfte ist sie keine Randerscheinung. Wer bei Polizei, Feuerwehr oder im Rettungsdienst arbeitet, ist im Beruf regelmäßig schweren Unfällen und Gewalt ausgesetzt, was das Risiko deutlich erhöht.
Rechtsgrundlage und Einordnung
Medizinisch ist die PTBS in den internationalen Diagnoseklassifikationen ICD-10 und ICD-11 als eigenständiges Krankheitsbild beschrieben. Typische Anzeichen sind das wiederholte Wiedererleben des Traumas und ein ausgeprägtes Vermeidungsverhalten, oft begleitet von anhaltender innerer Anspannung. Tritt die Störung infolge eines Diensteinsatzes auf, kann sie bei Beamten als Dienstunfall und bei Beschäftigten als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt werden, was Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung auslöst.
Was PTBS für die Absicherung bedeutet
Für die private Absicherung ist die PTBS in zweierlei Hinsicht wichtig. Eine schwere Störung kann zur Berufs- oder Dienstunfähigkeit führen und damit den Leistungsfall einer entsprechenden Versicherung auslösen. Gleichzeitig erschwert eine bereits dokumentierte Behandlung den Abschluss einer neuen BU- oder DU-Versicherung, weil die Gesundheitsfragen psychische Vorbehandlungen erfassen und Versicherer dann mit Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung reagieren. Bei Blaulichtversichert sehen wir in der Beratung mit Polizisten und Rettungskräften, dass eine anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag oft der entscheidende Schritt ist, um trotz Vorgeschichte einen tragfähigen Schutz zu finden.
Verwandte Begriffe
- HIS-Datei, in der ein abgelehnter Antrag vermerkt werden kann
- Dienstunfähigkeit, mögliche Folge einer schweren PTBS bei Beamten
- Einsatzkräfte-Absicherung: DU, BU und Vorsorge im Vergleich, der vollständige Leitfaden
- Polizisten und PTBS: Versicherung und Ansprechpartner, Absicherung bei Vorbelastung
- Spezialisierte Beratung für Einsatzkräfte durch Makler, wer bei schwierigen Fällen hilft
Quellen
- BaFin – Berufsunfähigkeitsversicherung
- DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- GdP – Gewerkschaft der Polizei
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte