Polizeidienstunfähigkeit (PDU)

Polizeidienstunfähigkeit, kurz PDU, liegt vor, wenn ein Polizeivollzugsbeamter den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügt, selbst wenn er für andere Tätigkeiten grundsätzlich noch einsatzfähig wäre.

Sie ist ein engerer und für Polizisten strengerer Maßstab als die allgemeine Dienstunfähigkeit.

Rechtsgrundlage

Die besonderen Anforderungen an die Polizeidiensttauglichkeit ergeben sich aus den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder in Verbindung mit der jeweiligen Polizeidienstvorschrift. Maßgeblich ist die Eignung für den Vollzugsdienst, etwa Schießfähigkeit, Nachtdienst- und Einsatztauglichkeit. Wer diese verliert, kann polizeidienstunfähig sein, ohne allgemein dienstunfähig zu sein.

Was die Polizeidienstunfähigkeit in der Praxis bedeutet

Genau hier entscheidet die Vertragsgestaltung. Eine private DU-Versicherung leistet nur dann zuverlässig, wenn sie eine spezielle Polizeidienstunfähigkeits-Klausel enthält, die an die Verfügung des Dienstherrn anknüpft. Bei Blaulichtversichert achten wir im Tarifvergleich für Polizisten gezielt darauf, weil ein Tarif ohne diese Klausel im Ernstfall trotz Zurruhesetzung nicht zahlen muss. Auch das Eintrittsalter zählt, denn junge Polizisten sichern die Klausel zu deutlich günstigeren Konditionen, bevor erste gesundheitliche Einschränkungen dokumentiert sind.

Verwandte Begriffe

Mehr zum Thema

Quellen

ZuM GLOSSAR