Polizeidienstunfähigkeit vs. allgemeine Dienstunfähigkeit

Polizeidienstunfähigkeit und allgemeine Dienstunfähigkeit klingen ähnlich, legen aber unterschiedliche Maßstäbe an. Für Polizisten entscheidet dieser Unterschied darüber, ob eine private DU-Versicherung im Ernstfall wirklich zahlt.

Allgemeine Dienstunfähigkeit

Die allgemeine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter wegen seines Gesundheitszustands seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Maßstab ist das allgemeine Amt, nicht eine spezielle Tätigkeit.

Polizeidienstunfähigkeit

Die Polizeidienstunfähigkeit ist enger. Sie stellt auf die besonderen Anforderungen des Vollzugsdienstes ab. Ein Polizist kann polizeidienstunfähig sein, etwa weil er nicht mehr schießen oder im Nachtdienst arbeiten kann, obwohl er allgemein noch dienstfähig wäre.

Schlüsselunterschiede

Kriterium Allgemeine DU Polizeidienstunfähigkeit
Maßstab allgemeines Amt Vollzugsdienst
Schwelle höher niedriger erreicht
Betroffene alle Beamten Polizeivollzugsbeamte

Wann gilt welche?

Für Polizisten ist die niedrigere Schwelle ein Vorteil, weil sie früher als dienstunfähig gelten. Die private DU muss diesen Maßstab abbilden. Nur ein Tarif mit Polizeidienstunfähigkeits-Klausel und echter Bindung an die Verfügung des Dienstherrn leistet zuverlässig. Bei Blaulichtversichert achten wir genau darauf, dass die Police den engeren Polizei-Maßstab anerkennt, sonst entsteht trotz Zurruhesetzung eine Leistungslücke.

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Quellen

ZuM GLOSSAR