Die Polizei-Diensthaftpflicht ist eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung für Polizeivollzugsbeamte, die vor der persönlichen Haftung und dem Regress des Dienstherrn für Schäden schützt, die im Polizeidienst entstehen.
Sie ist auf die besonderen Haftungsrisiken des Vollzugsdienstes zugeschnitten.
Rechtsgrundlage
Grundlage ist die allgemeine zivilrechtliche Haftung in Verbindung mit den beamtenrechtlichen Regressregeln. Verursacht ein Beamter dienstlich einen Schaden, haftet zunächst der Dienstherr nach außen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann dieser jedoch beim Beamten Rückgriff nehmen. Genau dieses Regressrisiko deckt die Polizei-Diensthaftpflicht ab.
Was die Polizei-Diensthaftpflicht in der Praxis bedeutet
Typische Fälle sind Schäden am Dienstfahrzeug, der Verlust oder die Beschädigung von Ausrüstung, Dienstwaffe oder Funkgerät sowie Schäden, die bei einer Maßnahme an Dritten entstehen. Bei Blaulichtversichert sehen wir, dass solche Forderungen schnell mehrere tausend Euro erreichen. Eine passende Police hält den persönlichen Anteil im Rahmen, statt das volle Risiko beim Beamten zu belassen.
Verwandte Begriffe
- Diensthaftpflicht (allgemein), der übergeordnete Begriff
- Feuerwehrdiensthaftpflicht, die Variante für die Feuerwehr
- DU für Polizisten: Leitfaden zu Antrag und Absicherung, der Cluster-Leitfaden
- DU-Antrag Polizei: Ablauf, Antragspraxis
- Absicherung für Polizisten: Typische Lücken erkennen, weitere Lücken
Quellen
- VVG – Versicherungsvertragsgesetz
- GdP – Gewerkschaft der Polizei
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte