Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist der gesetzlich verankerte Anspruch auf eine kostenlose, individuelle Beratung für alle, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben.
Sie soll Betroffenen und ihren Angehörigen helfen, die passenden Hilfen zu finden und zu koordinieren. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob jemand gesetzlich oder privat pflegeversichert ist.
Rechtsgrundlage
§ 7a des Elften Sozialgesetzbuchs verpflichtet die Pflegekassen, eine persönliche Beratung anzubieten und auf Wunsch einen festen Ansprechpartner zu benennen. Die Beratung umfasst die Analyse des Hilfebedarfs, einen individuellen Versorgungsplan und dessen Umsetzung. Für privat Versicherte übernimmt diese Aufgabe in der Regel die private Pflegeberatung Compass.
Was die Pflegeberatung in der Praxis bedeutet
In der Praxis ist die Pflegeberatung der erste Anlaufpunkt, wenn in einer Familie plötzlich Pflege organisiert werden muss. Sie ist klar von der Versicherungsberatung zu trennen, denn sie betrifft die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und nicht die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Bei Blaulichtversichert weisen wir Pflegekräfte trotzdem auf diesen Anspruch hin, weil viele ihn aus dem Beruf kennen, im eigenen Umfeld aber selten nutzen.
Verwandte Begriffe
- Erwerbsminderungsrente, gesetzliche Leistung bei reduzierter Arbeitsfähigkeit
- Grundfähigkeiten, Bezugsgröße alternativer Absicherungsformen
- BU als Pflegekraft: Risikoklassen, Tarif und Beratung, der vollständige Leitfaden
- Pflegeberater finden: Anspruch, Ablauf, Qualität, wie die Beratung abläuft
- Pflegekraft gut absichern: Hilfe und Anlaufstellen, Überblick über die eigene Absicherung
Quellen
- SGB XI § 7a – Pflegeberatung
- SGB XI § 7a – Pflegeberatung
- Verbraucherzentrale – Geld und Versicherungen
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte