Pensionskasse

Wer angestellt arbeitet und über den Betrieb fürs Alter vorsorgt, landet oft bei einer Pensionskasse. Dahinter steht ein rechtlich selbstständiges Versicherungsunternehmen, das Beiträge von Arbeitgeber und Beschäftigten einsammelt, sie anlegt und im Ruhestand als lebenslange Rente auszahlt.

Die Pensionskasse zählt zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und muss ihre Leistungen so kalkulieren, dass die zugesagte Rente dauerhaft tragbar bleibt. Beiträge fließen häufig per Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, was Steuer und Sozialabgaben in der Ansparphase senkt.

Wovon sich der Begriff abgrenzt

Eine Pensionskasse wird oft mit der Direktversicherung verwechselt. Beide sind versicherungsförmige Wege der Betriebsrente, doch die Direktversicherung schließt der Arbeitgeber bei einem ganz normalen Lebensversicherer ab. Die Pensionskasse dagegen ist ein eigenständiger, spezialisierter Träger, der ausschließlich Betriebsrenten betreibt. Von einer Basisrente (Rürup) unterscheidet sie sich dadurch, dass diese eine rein private Vorsorge ohne Arbeitgeberbezug ist.

Pensionskasse im Blaulicht-Kontext

Für tariflich Beschäftigte im Rettungsdienst, in Pflegeeinrichtungen oder bei der Werkfeuerwehr ist die Pensionskasse oft der voreingestellte Weg der Betriebsrente. Anders als verbeamtete Kollegen erhalten Angestellte keine Versorgung nach dem Beamtenrecht, deshalb wiegt die zusätzliche Betriebsrente hier schwerer. Wichtig ist, die Pensionskasse als einen Baustein zu sehen und nicht als vollständige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Als spezialisierter Makler ordnet Blaulichtversichert ein, wie die Pensionskasse mit privater Vorsorge und Risikoschutz zusammenspielt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR