Leistungsprüfung

Wer im Ernstfall eine Rente aus seiner Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung beantragt, durchläuft zuerst die Leistungsprüfung. Damit prüft der Versicherer, ob die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind und in welcher Höhe geleistet wird.

Geprüft werden vor allem der medizinische Befund, die Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit und die Frage, ob die Beeinträchtigung voraussichtlich lange genug anhält. Grundlage sind ärztliche Unterlagen, Fragebögen zum Berufsbild und teils ein Gutachten. Die Leistungsprüfung endet mit einer Entscheidung, die der Versicherer schriftlich begründen muss.

Wovon sich der Begriff abgrenzt

Die Leistungsprüfung darf nicht mit der Risikoprüfung beim Vertragsabschluss verwechselt werden. Die Risikoprüfung findet vor Vertragsbeginn statt und bewertet, ob und zu welchen Konditionen ein Antrag angenommen wird. Die Leistungsprüfung dagegen läuft erst im Leistungsfall, also wenn du tatsächlich eine Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit geltend machst.

Leistungsprüfung im Blaulicht-Kontext

Für Einsatzkräfte hängt viel an den vertraglichen Details. Eine fehlende Dienstunfähigkeitsklausel kann dazu führen, dass der Versicherer bei der Leistungsprüfung allein auf die abstrakte Arbeitsfähigkeit schaut, obwohl der Dienstherr dich längst in den Ruhestand versetzt hat. Auch der Prognosezeitraum spielt eine Rolle, weil die Beeinträchtigung über einen bestimmten Zeitraum erwartet werden muss.

Blaulichtversichert kennt als spezialisierter Makler für Einsatzkräfte die typischen Stolperstellen und hilft, Anträge und Nachweise so vorzubereiten, dass die Leistungsprüfung möglichst reibungslos verläuft.

Verwandte Begriffe

Mehr zum Thema

Quellen

ZuM GLOSSAR