Krankentagegeld

Ein Krankentagegeld ist eine private Versicherungsleistung, die bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall den Einkommensverlust ausgleicht, sobald die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet.

Es wird als Tagessatz vereinbart und soll die Lücke zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem gewohnten Nettoeinkommen schließen. Für Pflegekräfte mit körperlich beanspruchendem Beruf ist diese Lücke oft spürbar.

Wovon sich Krankentagegeld abgrenzt

Das Krankentagegeld ist nicht mit dem gesetzlichen Krankengeld zu verwechseln. Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, gedeckelt auf rund 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent vom Netto. Das private Krankentagegeld füllt genau diese verbleibende Differenz auf. Anders als die BU-Rente, die bei dauerhafter Berufsunfähigkeit greift, deckt das Krankentagegeld nur eine vorübergehende, voraussichtlich heilbare Arbeitsunfähigkeit ab. Es ist außerdem kein Ersatz für den Restkostentarif, der ambulante und stationäre Behandlungskosten betrifft, sondern reine Einkommensabsicherung.

Krankentagegeld im Blaulicht-Kontext

Examinierte Pflegefachkräfte und Rettungsdienstler fallen bei Rücken-, Schulter- oder Infektionsleiden häufiger länger aus, als die sechs Wochen Lohnfortzahlung abdecken. Der vereinbarte Beginn des Krankentagegeldes wirkt ähnlich wie die Karenzzeit in der BU: Je später der Tagessatz einsetzt, desto günstiger der Beitrag. Bei Blaulichtversichert stimmen wir den Startzeitpunkt so ab, dass zwischen Lohnfortzahlung und Krankentagegeld keine Versorgungslücke bleibt.

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Quellen

ZuM GLOSSAR