Eine Karenzzeit ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein vertraglich vereinbarter Zeitraum zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem Beginn der Rentenzahlung, in dem noch keine Leistung fließt.
Sie wirkt wie ein zeitlicher Selbstbehalt. Je länger die vereinbarte Karenzzeit, desto niedriger fällt der Beitrag aus.
Wovon sich die Karenzzeit abgrenzt
Die Karenzzeit ist nicht mit der Wartezeit zu verwechseln, die manche Verträge direkt nach Vertragsbeginn vorsehen, bevor überhaupt Schutz besteht. Sie ist auch kein Leistungsausschluss, denn die Rente wird nach Ablauf der Karenz in voller Höhe gezahlt. Anders als ein dauerhaft gekürzter Rentenbetrag verschiebt die Karenzzeit nur den Startpunkt der Zahlung, nicht ihre Höhe. Üblich sind Karenzzeiten von sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monaten, die du beim Abschluss bewusst wählst.
Karenzzeit im Blaulicht-Kontext
Für Einsatzkräfte und Pflegekräfte kann eine Karenzzeit sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber im Krankheitsfall noch eine Weile weiterzahlt oder eine Dienstunfähigkeitsfürsorge greift. Bei Blaulichtversichert rechnen wir im Beratungsgespräch durch, ab wann die eigene Rente fließen muss, damit zwischen Gehaltsfortzahlung und BU-Rente keine Versorgungslücke entsteht.
Verwandte Begriffe
- Echte DU-Klausel, der Leistungsauslöser bei beamteten Einsatzkräften
- Grundfähigkeiten, Bezugsgröße einer alternativen Absicherung
- BU als Pflegekraft: Risikoklassen, Tarif und Beratung, der vollständige Leitfaden
- Reihenfolge bei DU, BU und Vorsorge für Einsatzkräfte, wie sich Bausteine sinnvoll staffeln
- Pflegekraft BU: Risiken, Tarife, Leistungshöhe, worauf es bei der Gestaltung ankommt
Quellen
- VVG – Versicherungsvertragsgesetz
- GDV – Gesamtverband der Versicherer
- Stiftung Warentest – BU-Versicherungen
- Blaulichtversichert – Versicherungsmakler für Einsatzkräfte